| | | | Enkel von Hans (†1389)
Heiratsbrief für Andreas Imhoff und Dorothea (verwitwete Apotheker)
Signatur
FM-IMH-1 05.11
Datierung
18.05.1422
Umfang
1 Urkunde
Bestand
Beschreibung
Schultheiß Wigoläus von Wolfstein ("Wygeleis vom Wolfstein") und die Schöffen der Stadt Nürnberg stellen für Andreas Imhoff ("Andres Im Hof") und Dorothea ("Dorothea Hansen Apotekers des jingern seligen witiben") einen Heiratsbrief aus. Peter Zenner ("Petter Tzenner") erscheint für sie. Es wird bestimmt das Andreas Imhoff seiner Frau 800 Gulden Morgengabe zahlen muss. Sie bringt 600 Gulden Mitgift selbst in die Ehe ein. Sollte einer der beiden versterben und sie keine Nachkommen haben, so soll der gesamt Zuschatz dem überlebenden Partner zufallen. Sollte Andreas sterben und sie Nachkommen haben, so sollen diesen 400 Gulden zustehen und Dorothea bekommt die restlichen 1000 Gulden sowie "ihre kleider und kleinod". Wenn einer von ihnen stirbt so erbt der Überlebende auch alle anderen Dinge und kann frei darüber verfügen. "Auch solt er sie nicht benoten dheins gescheffts noch aufgebens wie es darüber geschehe daz solt weder kraft noch macht haben". Für die Morgengabe bürgen Sebald und Heinrich Imhoff ("Sebolt und Heintz Im Hof") sowie Peter Haller der Jüngere ("Peter Haller der jinger"). Für die Mitgift bürgen Hans Apotheker (" Meister Hanns Apotheker"), Hans Tetzel ("Hanns Tetzzell") und Hilpold Kress ("Hilpolt Creß"). Siegler: Gericht zu Nürnberg. Zeugen: Jakob Teufel ("Jacob Tewfell"), Konrad Paumgartner ("Cunrad Paumgartner") und Georg Tetzel ("Görgen Tetzzell").
Physische Eigenschaften
Siegel: 1, zerbrochen, drei Teile anhängend, Rest fehlt
Material / Technik: Pergament
Format / Größe: 24,5 x 31 cm
Altsignatur
Familien: Imhoff, von I 5.11
Verwahrende Institution
| | | | Enkel von Hans (†1389)
FM-IMH-1 05.11 – Heiratsbrief für Andreas Imhoff und Dorothea (verwitwete Apotheker)