Vidimus des Testaments der Barbara von Gosheim
Signatur
FM-IMH-1 05.16
Datierung
30.04.1433
Umfang
1 Urkunde
Beschreibung
Barbara Toppler ("Barbara Topplerin") bekennt mit ihrem Ehemann Seifried von Gosheim ("Seyfried von Goßheim") die Richtigkeit der nachstehenden Urkunde, die ein Siegel des Gerichts zu Nürnberg tragen soll. Danach soll im Fall ihres Todes ihr Sohn Heinrich Wernitzer ("heinrich wernitzer") ihre "behausung" in Lenkersheim mit allen dazugehörigen Gütern, ihre Güter in Ergersheim ("Ergerszheim"), ein "vergults köpflein mit meine wappen" und ein "gulden ring mit dem saffeyr" erben. Den halben Gulden aus dem Weingarten in Ergersheim soll er dem Gotteshaus von Lenkersheim zukommen lassen und das Fastnachtshuhn selbst behalten. Ihr Sohn Wilhelm Wernitzer ("Wilhelm wernitzer") soll ihr Gut in Mörlbach ("mörlbach") mit allen dazugehörigen Gütern, den goldenen Becher, der ihr von Michael Pfinzing ("michel pfintzing") geschenkt wurde sowie einen goldenen Smaragdring erben. Sollte einer der beiden Söhn versterben so soll der lebende Bruder beide Teile bekommen. Ihre Tochter Barbara, welche mit Michael Pfinzing verheiratet ist, soll alle ihre Hofstätten, Güter, Äcker und sonstige Güter in Erkenbrechtshofen / Ermetzhofen ("Ermprechtshofen") und ihren silbernen "kawsten" erben. Sollte sie versterben so sollen ihr Erbteil an ihre Brüder fallen. Ihre "junckfrau" Margret ("margreten, die alz lang pei mir gewesen") erbt einen Rock, einen Mantel und einen Schleier dazu einen goldenen Rosenkranz ("guldein paternosterlein") und zwei "guldene hefftel". Ihr sonstiges Gut soll an das "hausarme leut" oder an "gothauser" gehen und falls ihre Söhne dies nicht wollen so sollen sie es für sich behalten und den vorgenannten Institutionen 30 Gulden auszahlen. Sie setzt als Vermünder für ihr Geschäft ihren Bruder Jakob Toppler ("Jacobey Toppler"), ihren Schwager Sebald Schürstab ("Sebolten Schurstab") und Bartholomäus Neithard ("Bartholomes Neithart") ein, behält sich aber das Recht vor zu ihren Lebzeiten damit zu verfahren wie sie möchte. Als Zeugen der vidimierten Urkunde werden Sebald Ellwang ("Sebolt Ellwang") und Heinrich Imhoff ("Heinrich Im hoff") genannt. Sie datiert auf den 10.12.1426 ("Geben am Eritag vor sant lucien tag nach Cristis gepurt vierzehenhundert und in dem sechsundtzweintzigsten jar"). Siegler: Landgericht des Burggrafenamts zu Nürnberg. Zeugen für die Abschrift werden nicht genannt.
Physische Eigenschaften
Siegel: 1, anhängend, beschädigt
Material / Technik: Pergament
Format / Größe: 26,5 x 30,5 cm
Altsignatur
Familien: Imhoff, von I 5.16
FM-IMH-1 05.16 – Vidimus des Testaments der Barbara von Gosheim