Testament des Konrad Imhoff
Signatur
FM-IMH-1 07.05
Datierung
19.12.1486
Umfang
1 Urkunde
Beschreibung
Konrad Imhoff ("Conradt Im Hof der Elter Burger zu Nuremberg") und seine Frau Katharina ("frawen kathrina meiner lieben elichen hausfrawen") geben das Testament für Konrad Imhoff bekannt. Darin wird folgendes bestimmt: Er darf in Übereinstimmung mit seinem Heiratsbrief, der vor dem Gericht zu Nürnberg verlesen wurde, über sein Gut bestimmen. Er soll in St. Sebald "under meins vatter seligen stanr" bestattet werden wo auch Vigilien und Seelmessen abgehalten werden sollen. Im Falle seines Todes soll ein Vormund ein Inventarium errichten. Der Vormund soll alle seine Kleider verkaufen und von der Hälfte des Erlöses Messen lesen lassen die andere Hälfte soll dem "haws armen leutten, die sonst petteln Auch zu dem Sibenden ein Spennt zugeben" zugehen. Weiter sollen 10 Gulden an St. Sebald gehen "item zwey gulden inn die zweyfandelheus item funf gulden an das reichalmosen Item in die vier siechkobel im poden ein gulden / Item gen barfussen drei gulden / nur mess darumb zu lesen" für sein Seelenheil. Der Vormund soll dafür sorgen tragen, dass seine Ehefrau ihre im Heiratsbrief festgesetzten Heiratsgüter erhält und das sie "iren wittibstul nit verrucket". Sollte "ire heyratsgutter bey meiner End gut inn meynes lieben bruders und vettern Geselschaft liegen lassen wolt, das sie dann volle gewalt habe in meiner habe sitzen und pleiben sol". Auch soll seinen "unbestatten und unwsehen kinden" "zerung" zu Teil werden und auch der Vormund soll ein "erbe" erhalten solange die Kinder nicht "bestat" sind. "Ob auch sach were das sie bey meinen egemelten kindern in ongeschriebner maß bleiben wiolt ein jar zweyen in dreyen w[?], und nit lenger sind das ir allam haben solt sie ungenott sunder vollen gewalt haben Auch ob vlichs mein vormundt nit mer gedulten deucht sunder fur den besten nutz meiner kind ansehen das sie voneinander geschieden werden". In diesem Fall soll Katharina ihr Heiratsgut bekommen und sollte sie ihren "wittibstul nit verucken" steht ihr jährlich ein halber Fuder Frankenwein aus Sulzfeld von seinem Leibgeding zu. Nach ihrem Tod soll es zu gleichen Teilen an die Kinder fallen. Sollte sie ihren "wittibstul verucken" so sind diese Regelungen nichtig. Der Vormund soll aus seinen Gütern alle seine Schulden bezahlen. Seine Lehen sollen seine Söhne erben. Seine Söhne Ulrich und Wolfgang ("Vlein und Wolflein") sollen 500 Gulden bekommen. Sollte einer der beiden sterben so erhält der andere die 500 Gulden, Sollten beide sterben sollen die 500 Gulden unter allen seinen Kindern aufgeteilt werden. Seine übrigen Besitztümer ("parschaft, ewig gelt, gutter auf dem lande weingult, hausradt, clemat geltschuld") sollen alle seine Kinder zu gleichen Teilen erben und auch alle Rechte daran haben. "doch also das mein bestat und verheyrat tochter einweissen was ir iglicher zuheyratgut eingenomen gett oder nur sunst schuldig were". Sollte eines der Kinder sterben so soll sein Erbteil auf die anderen aufgeteilt werden. Zum Vormund seines Geschäfts erklärt er seinen Bruder Hans Imhoff und dessen Söhne Peter und Hans ("meinen lieben Bruder Hannsen Imhof den eltern Seine Sun Peter und Hannsen Im hofe") seinen Schwager Fritz Kammermeister (" Fritzen Camermeister") und seine Frau Katharina. Die Vormündern sollen sich auch um die Verwirklichung des Testaments kümmern und haben das Recht, sollte einer von ihnen sterben oder das Amt nicht mehr ausführen wollen, neue Vormünder zu bestimmen. Siegler: Stadt Nürnberg. Zeugen: Ulrich Haller, Peter Groland.
Physische Eigenschaften
Siegel: 1, anhängend
Material / Technik: Pergament
Format / Größe: 51,7 x 54 cm
Altsignatur
Familien: Imhoff, von I 7.5
FM-IMH-1 07.05 – Testament des Konrad Imhoff