Gesellschaftsbrief Hans III. mit seinen Söhnen von 1490
Signatur
FM-IMH-1 08.10
Datierung
20.12.1490
Umfang
1 Urkunde
Beschreibung
Hanns Imhofe d. Ä., B zu Nürmberg, und seine Söhne Peter I., Hanns V., Cuntz IV., Ludwig und Jeronimus, die jeder mit einer "nemlichen summa gelta in hanndtierung und gesellschafft ains kauffschlaghanndels zu gewin und verlust mit und beyeinander sind", beurkunden "samptlich und unverscheydenlich" für sich und ihre Erben aus "besunder bewegnuß" ihres "nutz und fromens" folgenden Vertrag: Wenn ein Gesellschaftter von ihnen stirbt, sollen dessen Vormund und Erben nicht "macht haben", eine Rechnung der "handtierung und gesellschafft halben" "in oder außerhalb rechtens" anzustrengen. Die Gesellschafter sind nicht verpflichtet, Rechnung "in recht oder sunst" zu tun, vielmehr sollen Vormund und Erben mit dem, was die Gesellschafter "durch ir selbs anschlahen und rechnung" ihnen in Abwesenheit von Vormund und Erben für Hauptgut, Gewinn und Verlust ansagen, geben oder zuschreiben, "allemal benügig" sein. Sie sollen auch auf keine weitere Rechnung dringen, sondern sie und ihre Gesellschaft darum quittieren, so oft das nötig wird. " mit hantgebenden trewen an ains rechtten aids stat" geloben sich sich gegenseitig, auf alle einschlägigen Rechtsmittel, die gegen diesen Vertrag angewendet werden könnten, zu verzichten. Siegler: Aussteller und die Herren Ulrich Haller und Hannß von Tyl, ihre "ayden und sweger", diesen jedoch und ihren Erben unschädlich. Datierung: "Geben an sant Thomas des heiligen zwelfpoten abent".
Bemerkungen (öffentlich)
Gehört zu Hans III. Handelsakten
AS: 1490. N° 23 (Inv. 1 a
(jedoch nicht gefunden)), N° 14 (Inv. 3)
Physische Eigenschaften
Siegel: 7, S7 beschädigt, S4 fehlt
Material / Technik: Pergament, annuliert durch Schnitt in der Mitte der Urkunde
Altsignatur
Familien: Imhoff, von, IA Fasz. 8, Nr. 10
Familien: Imhoff, von I 8.10
FM-IMH-1 08.10 – Gesellschaftsbrief Hans III. mit seinen Söhnen von 1490