| | | | Sebalds (*?1382) Kinder
Teilungsvertrag zwischen Sebolt Halbachs und Magdalena Jobst Hallerin wegen des mütterlichen Erbes
Signatur
FM-IMH-1 09.17
Datierung
10.02.1468
Umfang
1 Urkunde
Bestand
Beschreibung
Sebolt Halbachs zu Nüremberg und seine Schwester Magdalena Jobst Hallerin beurkunden Erbfälle, die von ihrem Vater Sebolt Halbachs und ihrem Oheim Melchior Imhof herrühren und über die sie sich vormals freundlich vereint und vertragen haben laut der darüber ausgegangenen Briefe und bei denen es dabei bleiben soll. Sie bekennen nun mit diesem Brief, daß sie die liegende und fahrende Habe ihrer †Mutter Magdalena Sebolt Halbachsin wie folgt geteilt haben: Das halbe Eigenhaus unter der Vesten zunächst an der Lengenfelderin Haus gelegen, in dem ihre Mutter wohnte, ist der Schwester Jobst Hallerin nun ganz zu teil geworden, nachdem sie vorher schon die Hälfte inne hatte. Sie hat etliche Schulden der Mutter, die ihnen beiden zustanden, bezahlt, so daß er mit seiner Gerechtigkeit an dem Haus jetzt "gar wol benugt" ist. Auch wegen der 500 fl, die ihre Mutter ihrer beider wegen für ein Viertel an Rötenbach, von Contz Halbach, ihrem Bruder, empfangen hat, haben sie sich freundlich vertragen und jedem das Seine entrichtet. "Gepent, ring, gürttel, paternoster, cleidung" u.a. von ihrer Mutter hat Sebolt Halbachs seiner Schwester "zuvoran" geben und folgen lassen und das, was ihre Mutter seinem Schwager Jobst Haller, seiner Schwester und ihrem Sohn Jobstelin in ihrem Leben gegeben hat, und alle andere fahrende Habe, sei es an "cleinoten, pethgewandten, haußrat" u.a., haben sie mit dem Los und sonst gütlich geteilt, und jeder von ihnen hat seinen Teil genommen und empfangen. Sie sagen sich daher gegenseitig um das Erbe ihrer Mutter und anderer bisher geschehener Erbteilung gänzlich quitt, ledig und los und verzichten für sich und ihre Erben auf jegliche weitere gegenseitige Ansprüche. Zeugen: Hanns Imhofe und Peter Haller, ihre "Öheim, swager und vettern". Siegler: Jobst Haller und Sebolt Halbachs, dazu gebeten Hanns Imhof und Petter Haller, doch ihnen und ihren Erben ohne Schaden. Datierung: "Geben am Mitwoch nach sant Appollonia der heiligen junckfrawentag".
Bemerkungen (öffentlich)
Rs. AS: N° 31 (Inv. 3), Anno. 1468. N° 39 (Inv. 2b), N° 19 (Inv. 1°)
Physische Eigenschaften
Siegel: 4, in Wachsschüsseln an Pressel, S1 beschädigt
Material / Technik: Pergament
Sprache
Deutsch
Altsignatur
Familien: Imhoff, von, IA Fasz. 9, Nr. 17
Familien: Imhoff, von I 9.17
Verwahrende Institution
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FM-IMH-1 09.17 – Teilungsvertrag zwischen Sebolt Halbachs und Magdalena Jobst Hallerin wegen des mütterlichen Erbes