Kurationsschein und Quittung von Rochus Haller
Signatur
FM-IMH-1 12.11
Datierung
04.10.1508
Umfang
1 Urkunde
Beschreibung
Ritter Hanns von Obernitz, Schultheiß, und die Schöffen der Stadt Nuremberg, beurkunden, daß Rochus Haller, der Sohn des †Ulrich Haller, vor Gericht mit Jheronimus Haller erschienen ist, und letzterer alsbald mit Urteil und rechtlicher Erkenntnis dem gen. noch minderjährigen Rochus Haller zum Curator in nachfolgender Sache gegeben wurde. Rochus Haller bekannte daraufhin mit Willen, Wissen und Gunst seines Curators für sich und seine Erben, daß Peter und Hanns Imhof, Martin Tucher und Georg Haller als Vormünder des von seinem †Vater hinterlassenen (=Testaments)"Geschäfts" etliche Zeit her von seinetwegen und in seinem Namen mit Einnehmen und Ausgeben gehandelt und deshalb ihm eine endliche und ganz "wol benugige benennung, darlegung unnd rechnung" getan haben über das, was ihm zu seinem Teil lt. des Geschäfts und in Kraft seiner Erbschaft gebührt und zugestanden hat und ihm seinen gebührenden Teil des Geldes, Hauptguts und Gewinns, das er bei dem †Hanns Imhof d. Ä. und seinen Söhnen, seinen "lieben anherren unnd oheimen", in der Gesellschaft gehabt hat, ein- und überantwortet haben. Er sagt sie um diese Vormundschaft und Gesellschaft und Handlung in dieser Zeit bis auf Dato endlich unwiderruflich quitt, ledig und los mit Autorität seines Curators und beschwört mit Eid vor Gericht im Beisein desselben, daß er keinerlei Forderungen und Ansprüche deswegen mehr habe. Siegler: Das Gericht. Geben am Mitwochen nach sannd Remigien
Bemerkungen (öffentlich)
Rs. AS: N° 8 (Inv. 3)
Physische Eigenschaften
Siegel: Siegelrest an Pressel
Material / Technik: Pergament
Altsignatur
Familien: Imhoff, von, IA Fasz. 12, Nr. 11
Familien: Imhoff, von I 12.11
FM-IMH-1 12.11 – Kurationsschein und Quittung von Rochus Haller