Regelungen zur Vormundschaft des Hallerschen Geschäfts
Signatur
FM-IMH-1 12.16
Datierung
24.10.1515
Umfang
1 Pergamenturkunde
Beschreibung
Ritter Hanns von Obernitz, Schultheiß, und die Schöffen der Stadt Nurmberg, beurkunden, daß auf heute Dato dieses Briefs Görg Haller, der Sohn des †Ulrich Haller, vor Gericht erschienen ist mit Gunst, Wissen und Willen Herrn Johann Enngellennders, der Rechten Doktor, der ihm alsbald mit Urteil und rechtlicher Erkenntnis zum Curator in nachfolgender Sache gegeben worden ist. Görg Haller hat daraufhin mit des gen. Curators Willen, Wissen und Gunst für sich und seine Erben bekannt, 1.) daß Peter und Hanns Imhof, Martin Tucher und Görg Haller als Vormünder seines †Vaters hinterlassenen "gescheffts" etliche Zeit her in seinem Namen und von seinen wegen mit Einnehmen, Ausgeben und "sunst" gehandelt haben, worüber sie eine gar redliche, endliche Rechnung getan haben, so ihm zu seinem gebührenden Teil lt. des "gescheffts" und in Kraft der Erbschaft zugestanden hat, desgleichen seinen ihm gebührenden Teil des Geldes, Hauptguts und Gewinn so er bei dem †Hanns Imhof d. Ä. und seinen Söhnen, seinem Ahnherren, und Öheim, in ihrer Gesellschaft gehabt hat, ein- und überantwortet haben. 2. Peter, Cunrat, Hanns, Ludwig, Franntz und Symon Imhof Gebrüder haben als Vormünder seines †Ahnherrn "gescheffts" ihm dazu ausgerichtet und bezahlt seinen gebührenden Teil von den 300 fl und einem "clainot" von einer Mark, die sein Ahnherr ihm und seinen Geschwistern als seinen Enkeln vermacht hat, nämlich 43 fl 17 ß und dazu für Gewinnung 72 fl 13 ß, in Summa 116½ fl und dazu einen silbernen Becher auf einem Fuß. Er sagt die gen. Vormünder und Gesellschafter mit Autorität seines Curators um alles "umb bede vormundschaft geschick auch gesellschafft unnd gewynnung vorbemelt und umb alle sein hanndlung in zeit seiner vormundtschaft unnd gesellschafft bis auf dato" quitt, ledig und los und verspricht eidlich für sich und seine Erben Forderungen und Ansprüche mehr zu haben. Siegler: das Gericht. Datierung: "Geschehen am Mitwochen nach sannd Ursule."
Bemerkungen (öffentlich)
A° 1515
AS: N° 13 (Inv. 3)
N° 1 (Dabei: Nr. 16 a. Pap. Abschrift
AS: N° 14 a (Inv. 3).
Physische Eigenschaften
Siegel: 1, an Pressel?
Material / Technik: Pergament
Altsignatur
Familien: Imhoff, von, IA Fasz. 12, Nr. 16
Familien: Imhoff, von I 12.16
FM-IMH-1 12.16 – Regelungen zur Vormundschaft des Hallerschen Geschäfts