Quittung der Martha Haller, Georg Kötzlers Frau, für ihre Vormünder
Signatur
FM-IMH-1 12.20
Datierung
07.07.1511
Umfang
1 Urkunde
Bestand
Beschreibung
Jörg Ketzell, B zu Nürmbergk, beurkundet für sich und seine Erben, daß seine "schweger" Peter, Connratt und Hanns Imhoffe Mitsamt andern ihren Brüdern, von ihm 731 fl rh Lw ich ihre Gesellschaft, bei dem Ihren zu handeln, zu Gewinn und Verlust empfangen und angenommen haben bis auf ihre nächste Rechnung, die sie ungefähr um jacobi 1512 tun werden, unter folgenden Bedingungen: a) Der vierte Teil seines Hauptgutes soll den Imhoff "umb ihre mühe unnd arbeit empforr liegenn", was dieses Viertel in der gen. Zeit an Gewinn oder Verlust erträgt, soll ihnen zugehören oder abgehen, b) bei der Rechnung sollen er und seine Erben nicht dabei sein, c) was die Imhoff ihnen an Gewinn oder Verlust reichen, geben oder abziehen, daran sollen sie "benüngig" sein und alles ausreichend quittieren, d) sie sollen die Imhoff um weitere oder mehrere Rechnung, um Verständnis oder Unterrichtung ihrer Handlung, Handtierung und Rechnung nicht bedrängen, sollte dies geschehen, seien die Imhoff dazu weder schuldig noch pflichtig, e) wenn die Imhoff nach Ausgang der gen. Zeit sie in ihrer Gesellschaft nicht länger haben wollten oder er bei ihnen nicht länger bleiben wollte, "das zu yedem Teyl stehen soll", soll er oder seine Erben mit dem, was die Imhoff ihnen dann für Hauptgut Gewinn oder Verlust anzeigen, rechnen oder geben, es sei Barschaft, Schulden oder Pfennwerten - ohne Widerrede gültich und freundlich annehmen und sie um andere Rechnung oder Unterrichtung nicht bedrängen weder gültich noch rechtlich, geistlich noch weltlich, f) wenn ihm oder seinen Erben aber solche Barschaft, Schuld und Pfennwert anzunehmen nicht fügsam wäre, so sollen die Imhoff ihn seinen Teil in den nächsten zweien Jahren danach - jeweils nach einem ½ Jahr ein Viertel - mit barem Gold bezahlen, welches er quittieren soll. Siegler: und dazu gebeten Merteinj Tucher und Anthoni Tucher d. J., beide B zu Nurembergk, doch ihnen und ihren Erben ohne Schaden. Datierung: "Geben am montag an sant Wilbolt des hailligen bischoffstag".
Bemerkungen (öffentlich)
Rs. 1511
AS: N° 18 (Inv. 3)
N° 16 (nicht gefd.)
Physische Eigenschaften
Siegel: 3, in Wachsschüssel an Pressel, S1 beschädigt
Material / Technik: Pergament
Altsignatur
Familien: Imhoff, von, IA Fasz. 12, Nr. 20
Familien: Imhoff, von I 12.20
Verwahrende Institution
FM-IMH-1 12.20 – Quittung der Martha Haller, Georg Kötzlers Frau, für ihre Vormünder