Obligation von Martha Hallers Mann, Georg Ketzel, über 731 Gulden [fl]
Signatur
FM-IMH-1 12.21
Datierung
02.06.1511
Umfang
1 Urkunde
Beschreibung
Ritter Hanns von Obernitz, Schultheiß, und die Schöffen der Stadt Nuremberg, beurkunden, daß auf Dato vor ihnen im Gericht Martha Haller, des †Ulrich Hallers Tochter, verheiratet mit Georg Ketzel, Bin zu Nuremberg, erschienen ist mit Gunst und Wissen und Willen ihres Es. und mit ihr Martino Gluck, der ihr alsbald mit Urteil und rechtlicher Erkenntnis zum Curator in der nachfolgender Sache gegeben worden ist. Nach Annahme der Curation durch Gluck bestätigt Martha Haller mit ihres Es und ihres Curators Willen, Wissen und Gunst, daß Peter und Hanns Imhof, Mertin Tucher und Georg Haller als Vormünder ihres †Vaters getanen und verlassenen "gescheffts" etliche Zeit her von ihretwegen mit Einnehmen und Ausgeben und sonst gehandelt haben, ihr aller ihrer Handlung eine endliche Rechnung über den ihr lt. des "gescheffts" und in Kraft der Erbschaft gebührenden Teil getan haben, und ihr den ihr zustehenden Teil des Gelds, Hauptguts und Gewinns, welches bei dem †Hanns Imhof dem Ä. und seinen Söhnen, ihrem lb. Ahnherrn und Öheimen, in der Gesellschaft gelegen, ein- und überantwortet haben. Desgleichen haben ihr Peter, Cunrat, Hanns, Ludwig, Franntz und Symon Imhof Gebrüder, des gen. Ahnherrns Geschäftsvormünder, auch dazu ausgerichtet und bezahlt den ihr gebührenden Teil von den 300 fl und einem "Clainot" von einer Mark, welches ihr und ihrer Geschwister Ahnherr ihnen, seinen Enkeln, vermacht hatte, nämlich 43 fl 17 ß dazu für Gewinnung 56 fl rh, 3 ß, in Summa 100 fl und dazu einen silbernen Becher auf einem Fuß. Sie sagt daher die Vormünder und Gesellschafter und ihre Erben mit Autorität des Curators um beide Vormundschaften, "geschick", auch Gesellschaft und Gewinnung und um aller ihre Handlung in der zeit ihrer Vormundschaft und Gesellschaft bis auf Dato endlich und unwiderruflich für sich und ihre Erben quitt, ledig und los. und verspricht keinerlei Rechte und Ansprüche mehr zu haben, und beschwört dies mit Eid. Siegler: das Gericht. Datierung: "Geben am monntag nach unnsers Herren auffartstag den anndern tag des monets juny".
Bemerkungen (öffentlich)
AS: N° 17 (Inv. 3)
Physische Eigenschaften
Siegel: 1, an Pressel
Material / Technik: Pergament
Altsignatur
Familien: Imhoff, von, IA Fasz. 12, Nr. 21
Familien: Imhoff, von I 12.21
FM-IMH-1 12.21 – Obligation von Martha Hallers Mann, Georg Ketzel, über 731 Gulden [fl]