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Fridrich zu Bamberg, Johanns zu Wirtzburg, Bischöfe, und Fridrich, Markgraf zu Brandenburg und Burggraf zu Nuremberg und sein Sohn, Johanns, Markgraf zu Brandenburg, schließen auf fünf Jahre einen Vertrag zur Sicherung des Landfriedens, in welchem bestimmt wird, dass keiner den anderen bekriege, sondern dass sie
Heintz Wustendorffer von Buchenbach und Heintz During von Heselbach bekennen als Vormünder des unmündigen Hennslein, des Knörers Sohn, von Fridrich, Bischof zu Bamberg, eine Wiese zu Hertzogenaurach bei den Stegen und einen halben Acker daselbst in der Mark gelegen zu freiem Mannlehen empfangen zu haben
Siegler: Mertein Konig zu Frankfurt. "Datierung: Samßtag nach sant Jorgentag".
Abschrift unbekannten Datums. Friderich, Bischof zu Bamberg, Johanns, Bischof zu Wirzburg, Fridrich und Johans, sein Sohn, Markgrafen zu Brandenburg und Burggrafen zu Nuremberg, schließen zum Nutzen ihrer Lande ein Schutz- und Trutzbündnis, welches außer ihnen auch ihre Räte beschwören. Seitens Bischof Friedrichs: Mertein von Lichenstein
Fridrich, Bischof zu Bamberg, gibt mit Willen des Domprobst Mertein, des Dechants Godfrid und des Capitels seines Stiftes zu Bamberg das Eigenthumsrecht zweier Wiesen an der Trubach bei Wannbach gelegen, welche von dem Stifte zu Mannlehen rühren und welche der jetzige Inhaber Heinrich von Aufsess
Neuere Abschrift. Fridrich, Bischof zu Bamberg, verkauft mit Willen des Domprobstes Mertein, des Dechanten Gotfrid und des Domkapitels von Höfen und Güter, die Jorg von Rabenstein zu und um Wernstorff von ihm zu Mannlehen gehabt hat, den halben Zehnten zu Wernstoftt an Conrad Lemlein, Dechant