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Lehnbrief. Belehnung des Melchior (Melcheric) von Muschwitz zu Petershain (Petershayn) und seiner männlichen Leibeslehnserben mit einem Drittel des Dorfes Petershain, das er mit dem vorherigen Konsens des Ausstellers von den Vormündern des verstorbenen unmündigen Oswald (Oßwalden) von Loben (Lobens) zu Greifendorf (Greifendorff) gekauft hat mit...
Lehnbrief für Jobst Gerhard (Gerhardt) von Hertefeld („Hartefeldt“), seinen Oberjägermeister, Kammerherr, Hauptmann zu Zehdenick und Liebenwalde, und dessen Erben über die Herrschaft Hertefeld und die Vogtei von Weeze (Wetze). Das Lehngut hatte Dietrich Graf von Cleve 1322 am Sonntag nach Himmelfahrt mit dem Vorbehalt der...
Marktprivileg für die Stadt [Hildburghausen], die neben den zwei bisherigen Jahrmärkten nach Dyonisi und Septuagesimae einen weiteren zu Mittwoch nach Jacobi, den Montag und Dienstag vorher einen Vieh- und Pferdemarkt abhalten darf.
Bestätigung des brandenburgischen Kurfürsten Friedrich Wilhelm (1640-1688) für das Privileg zur Errichtung eines Kramladens in Königsberg. Vgl. SB-PHA 17.01
Bestätigung des polnischen Königs Ladislaus IV. über die beiden vorigen, inserierten Urkunden Kurfürst Georg Wilhelms von 1640 August 20 und Kurfürst Friedrich Wilhelms von Brandenburg von 1641 November 19. Vgl. SB-PHA 17.01 und SB-PHA 17.02.
Kurfürst Friedrich Wilhelm erteilt Michael Wilde und seiner Frau lebenslanges Wohnrecht im Anwesen neben dem kurfürstlichen Ballhaus in Königsberg.
Bestätigung des Kurfürsten Friedrich Wilhelm von Brandenburg des Privilegs von 19. November 1641 für Michael Wilde und Ausdehnung auf seine Witwe Catharina Riebe bzw. deren Provisor