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Jorg von Schaumberg, Dompropst zu Bamberg, belehnt die Brüder Hans und Michel Lemlein, B zu Nurmberg, mit einem Zehnten samt Zugehörung zu Welkendorff, den Cuntz Lemlein als der Älteste zu Lehen gehabt und aufgesagt hat. Siegler: Aussteller. Datierung: "Geben ... am nechsten suntag nach sand
Gerichtsbrief des Gorg von Schawmberg, Dompropst zu Bamberg, für die Brüder Hanns und Michel Lemlein, B zu Nurmberg, über einem Zehnten samt Zugehörung zu Welkendorff, den †Contz Lemlein gehabt hat, zu Mannlehen. Siegler: Aussteller. Datierung: "Geben ... an dornerstag nach sand Johanns tag ante portam
Privatbrief des Hans Lemlein, Bürger zu Nürnberg, an seinen Vetter Hans Lemlein, Sohn des †Peter Lemlein, wegen eines Hofes, der dem Briefschreiber und seinem Bruder aus der väterlichen Erbschaft vor 44 Jahren zugefallen war und auf den jetzt der Adressat Ansprüche erhebt.
Schultheiß Ritter Wernher von Parsberg und die Schöffen der Stadt Nürnberg geben Ulmann Hegnein d.Ä. Gerichtsbrief von den ehrsamen Mannen Herren Niclas Groß, Fritz Camermeister und Hanns Poemer über die eidlich bezeugte Heiratsabrede ("sampnunge und heyrat") zwischen Michelln Lemlein und Jungfrau Kathrein. Ulmann Hegnein gibt
Hanns von Eysch, des †Thoma von Eysch' Sohn, belehnt die Brüder Hannss und Michel Lemlein und ihre Lehenserben mit dem Hof zu Obernheide samt aller Zugehörung in Dorf und Feld als rechtem mannlehen ... Siegler: Aussteller. Datierung: "Geben am Montag sand Dionisien tag".
Hanns Coler, Conradt Paumgartner und Anthoni Tucher treffen auf Befehl des Rats der Stadt Nüremberg als Spruchleute zwischen Hanns Lemlein, B zu Nüremberg, auf der einen, und Frau Katherein, Michel Lemleins Witwe auf der anderen Seite von ihr und ihrer Kinder wegen mit Willen und
Albrecht Graf zu Wertheim, Dompropst zu Bamberg, belehnt die ehrsamen Hanns Lemblin und Michel, des † Michel Lemblins Sohn, B zu Nuremberg, gemeinsam mit einem Zehnten zu Welkendorf samt aller Zugehörung als rechtem Mannlehen. Siegler: Aussteller. Datierung: "Geben ... am Mitwoch nach Agnet[is]".
Ritter Albrecht von Giech, Landrichter des hast Bamberg, gibt Hanns Lemblein von Nuremberg Gerichtsbrief über erlangte nützliche Gewere, an allen Gütern und Rechten des Fritz Alt zu Ebenfelt im Dorf, in der Mark und anderswo, sowie über den Anspruch auf landgerichtliche Bestellung von Schirmern. Lemblein
Dechant Hertnidt vom Stein und das Domkapitel Bamberg belehnen Hanns Lemblin und Michel, des † Michel Lembleins Sohn, B zu Nurmberg, gemeinsam mit einem Zehnten zu Welckenndorff samt Zugehörung als rechtem Mannlehen. Siegler: Dompropstei. Datierung: "Gebenn ... auff Montag nach sannt Gellen tag".