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Neuere Abschrift. Carl römischer König beurkundet, dass er dem Abt und Konvent des Zisterzienserklosters zu Salmansweyler das Privilegium erteilt habe, dass alle Leute und Diener des Klosters um aller weltlichen Sachen willen vor kein anderes Gericht als den jeweiligen Klosterrichter zur Verantwortung gezogen werden sollen...
Neuere Abschrift, nach Original im Staatsarchiv Bamberg. Walther und Berthold von Streitberg, Gebrüder, bekennen, dass sie mit Willen des Bischofs Luepolt zu Babenberg von dem verstorbenen Albrecht von Aufsezz um hundert Pfund Heller die Centzn Kuengsfelt eingelöst haben und dieselben nur solange im Besitz haben...
Abschrift unbekannten Datums. Urkunden Heinrichs, Vogts von Weyda, kraft welcher er sich mit seiner Veste und Stadt Weyda in den Schutz der Landgrafen von Thüringen, Friedrich und Balthasar, begibt: Heinrich Vogt von Weyda bekennt für sich und seine Erben, dass er sich mit den Fürsten...
Bestätigungsurkunde des Kaisers Karl IV. für die Stadt Bamberg über das Privilegium der Kaufleute, ihre Güter zollfrei in alle Reichsstädte führen zu dürfen. Carl römischer Kaiser beurkundet, dass er der Stadt Bamberg das ihr von Kaiser Friedrich verliehene Privilieg für ihre Kaufleute ihre Güter zollfrei...
Carl, römischer Kaiser, erlässt an des Reiches Bürger und Städte und die freien Märkte am Rhein ads Mandat, der Kaufmannschaft der Stadt Bamberg, ihre Güter zollfrei einführen zu lassen. Siegler: Aussteller. Datierung: "an S. Marien Magdalenen Tag".
Neuere Abschrift. Margret Schollin stiftet für ihren verstorbenen Mann Leupolt den Scholl an die Messe zu dem heiligen Grabe bei Neuwenkirchen gelegen drei Pfund Heller, welche alljährlich zu entrichten sind. Siegler: Ausstellerin. Mitsiegler und Bürgen: Cunrat der Strobel, Vlreich der Strobel, Otte von Aufsez, Otte...
Die Gebrüder Sack versprechen, Otto, Ulrich und Werner genannt die Wilden künftig nicht zu unterstützen. Bei Versprechensbruch haben sie innerhalb eines Monats in Bayreuth, Kulmbach oder Hof Abbitte zu leisten.
Neuere Abschrift.
Extrakt mit Beglaubigung von 1466.