Schiedspruch zwischen Grete von Ettal und Joachim von Villander wegen eines Hauses zu Sterzing
Signatur
FM-WLK 1374-07-25
Datierung
25.07.1374
Umfang
1 Pergamenturkunde
Beschreibung
Peter Hackchel, Richter zu Stertzing, beurkundet, dass wegen der Ansprüche, welche Frau Grete, die Erbin von Ettal, nach ihres Bruders Henslein von Ettal Tod, auf ein Haus zu Sterzing erhebt, welches Herr Zipprian von Vilanders ihrem Bruder und allen seinen Erben auf 15 Jahre gegen einen jährlichen Zins von 5 Gulden verliehen hatte und welches er nach ihres Bruders Tode, ohne dass die Zeit von 15 Jahren abgelaufen war, nicht ihr, der Erbin ihres Bruders, sondern Herrn Jochim von Vilanders hingegeben hat, nach mehreren vergeblichen Ausgleichsversuchen ein Schiedsspruch ergangen ist, wonach Herr Jochim an Frau Grete eine einmalige Zahlung von 18 Gulden leistet und diese dafür alle Ansprüchen entsagt. Datierung: "Geschehen nach Christi gepurt drewczehen hundert jar vnd dar nach in dem vier vnd sibenczigistem jar ansand Jacobs tag".
Physische Eigenschaften
Siegel: fehlt
Material / Technik: Pergament
Altsignatur
Or. Perg. 1374 Juli 25
Familien: Wolkenstein-Rodenegg, von, 1374 Juli 25
FM-WLK 1374-07-25 – Schiedspruch zwischen Grete von Ettal und Joachim von Villander wegen eines Hauses zu Sterzing