König Sigmund verfügt dass die Forderung von 6000 Gulden des Herzogs Friedrich von Österreich an Oswald von Wolckenstein ungültig sei
Signatur
FM-WLK 1422-12-06
Datierung
06.12.1422
Umfang
1 Pergamenturkunde
Beschreibung
Der römische König Sigmund etc. verfügt, dass Herzog Friedreich von Österreich und niemand von seinetwegen gegenüber dem königlichen Diener Osbald von Wolkenstain und dessen Bürgen keinerlei irgendwie geartete Forderungen wegen Wolkenstains Gefängnis und der damit in Zusammenhang stehenden Summe von 6000 fl. stellen und dass der Herzog alle deshalb ergangenen Briefe und Verschreibungen herausgeben soll. König Sigmund, unter Beistand seines Schwagers Herzogs Ernst von Baiern, seines (Schwieger)Sohnes Hz. Albrecht von Österreich und ihrer Räte, urteilt, dass die Forderung von 6000 Gulden des Herzogs Friedrich von Österreich an Oswald von Wolckenstein, für welche dieser dem Herzoge, um sich aus seiner Gefangenschaft zu befreien, Bürgen gestellt hatte, ungiltig und der Herzog gehalten sein solle, dem Wolckenstein und seinen Bürgen ihre Verschreibungen wiederzugeben. Datierung: "Geben zu Prespurg nach Crists geburt viertzehenhundert jar und dornach in dem czweyundczwainczigisten jaren am sand Niclas tag unssr ryche des ungrischen in dem XXXVI des romischen in dem VIII und des behemichen im drytten jaren".
Bemerkungen (öffentlich)
Inhaltsangabe bei Noggler: Zeitschrift des Ferdinandeums, 26, S. 142f.
KV [rechts unten]: per dominum Johannem comitam de Lupfen, iudicem curie, Franciscus prepositus Strigoviensis.
Physische Eigenschaften
Siegel: (nur Reste) rückwärts aufgedrückt
Material / Technik: Pergament
Altsignatur
7944
Or. Perg. 1422 Dezember 6
Familien: Wolkenstein-Rodenegg, von, 1422 Dezember 6
FM-WLK 1422-12-06 – König Sigmund verfügt dass die Forderung von 6000 Gulden des Herzogs Friedrich von Österreich an Oswald von Wolckenstein ungültig sei