Quittierung über den Empfang von Geld der Vormünder Christophs I. von Wolkenstein, Hans und Simon von Wolkenstein, Brüder
Signatur
FM-WLK 1538-11-05
Datierung
05.11.1538
Umfang
1 Pergamenturkunde
Beschreibung
Die Brüder Hanns und Simon Frhrn. zu Wolckenstain quittieren gegenüber den königlichen Räten Ritter Hanns Trautson zu Sprechenstein und Anthonius Brandisser von Cronnburg als Gerhaben des von †Veytt Frhrn. zu Wolkenstein hinterlassenen Sohnes Cristoff den Empfang von 5160 fl. 23 kr. ½ Vierer. Das Guthaben errechnet sich aus jährlich 450 fl. rhein., die den Ausstellern laut Testament †Veyts Frhrn. zu Wolkenstein von den Herrschaften und Schlössern Yfan und Rodnegk zustehen, sowie weiteren jährlichen 37 fl. 17 kr. 1 Vierer, was alles mit jährlichen 27 fl. 1 lb. 4 kr. ½ Vierer zu verrechnen war, welche Summe die Aussteller als Inhaber von Castlrut zu bezahlen hatten. Alle Zahlungen waren den Ausstellern wie auch ihrem †Vater nach dem Tod des Veyt Frhrn. zu Wolkenstein seit 1528 nicht geleistet worden. Siegler: 1, Hanns Frhr. von Wolkenstein, 2, JUD Leonhard Jung, Anweiser der Margarethe Freiin zu Wolkenstein.
Physische Eigenschaften
Siegel: 1, hängt an, das zweite fehlt, Wachsschalen
Material / Technik: Pergament
Altsignatur
Or. Perg. 1538 November 5
Familien: Wolkenstein-Rodenegg, von, 1538 November 5
FM-WLK 1538-11-05 – Quittierung über den Empfang von Geld der Vormünder Christophs I. von Wolkenstein, Hans und Simon von Wolkenstein, Brüder