| | | | Ebner bis Eckert
Vertrag zwischen den Gebrüdern Ebner und Erklein dem Zollner wegen eins Zehntens zu Schlauerspach
Signatur
RS-NBG 18-Ebner-01-1
Datierung
07.01.1225
Umfang
1 Faksimile
Bestand
Beschreibung
Konrad der Eseler, Schultheiß, und die Schöffen von Nürnberg beurkunden, dass Herr Sigfrid der Ebner und dessen Brüder Eberhard und Hermann, dann Herr Ulrich der Krumpsite, letzterer als Zeuge, erklärt haben, dass sie ihre Muhme Jutta, des Herolds Tochter, Erklein dem Zollner zur Ehewirtin geben, und derselben eine Aussteuer von 20 Pfund Haller bestimmt hatten, für die sie als Unterpfand den vierten Teil des Zehnten zu Schlauerspach dem Ehegemahl auf vier Jahr üerlassen hatten. Nach Verlauf dieser Zeit sollte es ihnen freistehen, durch Erlegung der 20 Pfund Haller den Zehnt wieder einzulösen. Sigfrid der Ebner gelobt auch, dass er seinen Bruder Crestel, wenn er ins Land komme, bewegen wolle, diesem Vertrag beizutreten. Zeugen: Herr Eberhard der Käswasserer, Herr Conrad von Rot, Herr Sigfrid Streckfaden, Herr Otto Muffel und andere ehrbare Leute. Notariell beglaubigt am 4. März 1730.
Physische Eigenschaften
Material: Papier
Orte
Altsignatur
Urkunden-Buch XII
XVIII/Ebner/1
Reichsstädte: Nürnberg, XVIII/Ebner/1/1
Verwahrende Institution
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RS-NBG 18-Ebner-01-1 – Vertrag zwischen den Gebrüdern Ebner und Erklein dem Zollner wegen eins Zehntens zu Schlauerspach