Graf Ernst von Mansfeld übergibt die Georgskapelle im Schloss von Eisleben an die Pfarrkirche St. Gotthard
Signatur
SB-URA 1109-05-05
Datierung
05.05.1109
Umfang
1 Urkundenabschrift
Beschreibung
Abschrift von 1534 (siehe Vermerk am Schluss), wobei die lateinische Vorlage ins Deutsche übertragen wurde. Graf Ernst von Mansfeld verleiht dem Kaplan an der Pfarrkirche St. Gotthard die dem hl. Georg geweihte Kapelle im Schloss zu Eisleben mit 25 Gulden Einkünften auf ewige Zeiten. Er soll jede Woche drei Messen lesen, am St. Georgenabend mit einer Prozession von der Pfarrkirche St. Gotthard nach der Schlosskapelle gehen und die Vesper halten, am Morgen dann die hl. Messe mit Predigt lesen, für alle, die im Kampfe verschieden sind, bitten und dann mit einer Collation versehen werden. Graf Ernst stiftet ferner zu Ehren der hl. Jungfrau eine Wallfahrt nach Welfesholz zum Dank für ihren Beistand im Felde zwischen Eisleben und Mansfeld. Zeugen: Bischof Burckhardus von Halberstadt.
Bemerkungen (öffentlich)
Datierung problematisch: zur fraglichen Zeit war Reinhard von Blankenburg Bischof von Halberstadt. Auch Graf von Mansfeld dieser Zeit war Hoyer I. und Schlacht von Welfesholz erst 1115. Godehard von Hildesheim wurde erst 1131 heilig gesprochen.
Physische Eigenschaften
Material / Technik: Papier
Sprache
Deutsch
Altsignatur
Papierurkunden: Abschriften, Pap. Urk. Kop. 1109 Mai 5
SB-URA 1109-05-05 – Graf Ernst von Mansfeld übergibt die Georgskapelle im Schloss von Eisleben an die Pfarrkirche St. Gotthard