Vollmacht des Königs Sigmund für Wirich von Hohenburg wegen unbefugten Wegziehens seiner Untertanen in Städte
Signatur
SB-URA 1426-03-10
Datierung
10.03.1426
Umfang
1 Urkundenabschrift
Beschreibung
Abschrift von 1648, durch den Notar Bartholomeus Wahoer beglaubigt. Sigmundt, römischer König, gibt dem Wirich von Hohennburg Vollmacht und Gewalt seine Untertanen in den Dörfern und Gütern zu Winden, Ingelzan, Rode, Steinfels, Obernhoffen, Niederinngelzann und Huspach am Wegziehen nach den Städten zu den Bürgern und nach anderen Herrschaften zu hindern und die schon Hinweggezogenen wieder zurückzurufen. Siegler: Sigmund, römischer König. Datierung: "am nechsten Sontag vor Sant Gregorii".
Physische Eigenschaften
Siegel: Oblatensiegel
Material / Technik: Papier
Altsignatur
Papierurkunden: Abschriften, Pap. Urk. Kop. 1426 März 10
SB-URA 1426-03-10 – Vollmacht des Königs Sigmund für Wirich von Hohenburg wegen unbefugten Wegziehens seiner Untertanen in Städte