Verordnung des Erzbischofs Dietrich von Köln für die Augustinerklöster seiner Bistümer wegen Einhaltung der Ordensregeln
Signatur
SB-URA 1459-10-29
Datierung
29.10.1459
Umfang
1 Urkundenabschrift
Beschreibung
Dietrich, Erzbischof zu Köln, Bischof zu Paderborn, Churfürst, Erzkanzler etc. verordnet, daß in den Klöstern seiner Bistümer, die dem Augustiner-Orden angehören, auch vor den geistlichen und regulierten Kanonikern das Gewand dieses Ordens getragen werde, und daß dieselben dafür Sorge tragen sollen, daß die Statuen dieses Ordens hinsichtlich des Gebets und der äußeren Zucht von den Ordensgleichen mit besserer Genauigkeit beobachtet werden.
Physische Eigenschaften
Material / Technik: Papier
Altsignatur
Papierurkunden: Abschriften, Pap. Urk. Kop. 1459 Oktober 29
SB-URA 1459-10-29 – Verordnung des Erzbischofs Dietrich von Köln für die Augustinerklöster seiner Bistümer wegen Einhaltung der Ordensregeln