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Dorfgericht zu Kaltensondheim und was in demselben zu verhandeln ist
Signatur
SB-URA 1468-08-12
Datierung
12.08.1468
Umfang
1 Urkundenabschrift
Bestand
Beschreibung
Die Dorfgemeinde Kaltensontheim errichtet unter dem Schultheis Heimburger und mit Beizinsung der Zwölfer (Ortsschöffen) ein Dorfsweisthum (Gemeinde-Ordnung) und setzt fest, dass alljährlich vor oder nach dem St. Peterstag ein sagen: St. Petersgericht abgehalten werden solle, in welchem die Gemeinde- und streitigen Privatangelegenheiten geschlichtet und für die Aufrechterhaltung der hergebrachten Observanzen und Anordnungen Sorge getragen werden solle. Datierung: "Freitag nach St. Laurenzen tag".
Physische Eigenschaften
Material / Technik: Papier
Altsignatur
Nr. 495
Papierurkunden: Abschriften, Pap. Urk. Kop. 1468 August 12
Verwahrende Institution
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SB-URA 1468-08-12 – Dorfgericht zu Kaltensondheim und was in demselben zu verhandeln ist