Gerichtsbrief des Niclas Löbl, Richter zu Neuenstadt, in Sachen Hans Usschalk von Weiden gegen Hans Arnold des Älteren Peter Arnold seinen Sohn und Jörg Schachtner von Neuenstadt wegen verweigerter Kaufsgewährschaft
Signatur
SB-URA 1477-08-01
Datierung
01.08.1477
Umfang
1 Urkundenabschrift
Beschreibung
Niclas Löbl Richter zu Newenstat bei dem Stornstain beurkundet, dass er auf Befehl des Herrn Heinz Pflugs, Herrn vom Babenstein und zu Schwarzenburg ein ungeordnetes Fremdengericht gehalten, war welchem Hans Usschalk Bürger zu Weiden gegen Hans Arnold den Älteren, Peter Arnold seinem Sohn Jörgen Schacktner von Newenstat wegen verweigerter Gewährschaft aus einem Schafkauf geklagt habe und dass nach förmlicher Verhandlung dieser Klage und nach Ableistung des den Beklagten auferlegten Eides vom Gericht dahin entschieden worden sei, die Beklagten seien von der Klage der verlangten Gewährschaft wegen zu entbinden, dem Kläger wurde auf Verlangen Gerichtsbrief erteilt. Siegler: Niclas Löbl Richter zu Newenstat. Zeugen: Ulrich Löbl Bürgermeister, Friedrich Wagner, Jacob Mubat, Hans Schiller, Jörg Schneider, Konrad Besch, Erhart Koler, Niclas Hemmerl, Caspar Mais, Peter Wider alle des Rats zu Neuenstadt. Datierung: "an St. Peterstag den man nennet Ketenfeyr".
Physische Eigenschaften
Siegel: Spur eines aufgedrückt gewesenen Siegels ist nicht wahrzunehmen und dürfte daher die Urkunde nicht ausgefertig worden oder eine gleichzeitige Abschrift sein
Material / Technik: Papier
Altsignatur
Papierurkunden: Abschriften, Pap. Urk. Kop. 1477 August 1
SB-URA 1477-08-01 – Gerichtsbrief des Niclas Löbl, Richter zu Neuenstadt, in Sachen Hans Usschalk von Weiden gegen Hans Arnold des Älteren Peter Arnold seinen Sohn und Jörg Schachtner von Neuenstadt wegen verweigerter Kaufsgewährschaft