Bewillung von Stefan Kemblein für Konrad Posch über einen Durchzug in Kembeins Behausung
Signatur
SB-URA 1548-04-05
Datierung
05.04.1548
Umfang
1 Urkundenabschrift
Beschreibung
Stefan Kemblein, Bürger der Stadt Nürnberg, bekennt, dass er Konrad Posch, seinem Nachbarn, auf seine Ansuchen bewilligt hatte, aus desseleben Haus, das an sein, Kembleins, Behausung, unter der Vesten gelegen, stoßt , drei "Durchzüg" einzulassen und zu legen: den ersten Durchzug in der unteren, den zwieten in der oberen Stube, je einen halben Schuh tief, beide in die Mauer zu, führen, die dem Kemblein allein zuständig sei. Der dritte Durchzug sei im vierten Gaden üben den genannten Stuben zu legen. Weil des Kembleins Mauer sich etwa von der Hausmauer des Posch "hindan ergeben", solle Posch diesen dirtten Durchzug einerseits in seiner, Kembleins, Mauer, anderseits in Poschens Kammer-Schiedmauer dermaßen verwahren zu lassen pflichtig sein, dass auf diesen (dritten) Durchzug starkes Eisen durch beide Mauern gelegt und mit eisernen Keilen angezogen werde, damit beide Mauern fest ineinander gefügt wären. alles auf des Posch und seiner Nachkommen Kosten. Wollten aber Posch oder dessen Nachkommen diese Verbindung beider Mauern wieder beseitigt haben, so sollen sie dagegen schuldig sein, die drei Durchzüge aus des Kembleins Mauern hunwegzuthun und vermachen zu lassen. Außerdem solle die Mauer derart, Posch und seinen Nachkommen zugunsten, verbleiben. Posch hat dieser Vergünstigung angenommen. Zeugen: Wolf Poemer und Augustin Tichtel. Datierung: "Actum Pfintztag den fünften April 1548".
Physische Eigenschaften
Material / Technik: Papier
Altsignatur
Papierurkunden: Abschriften, Pap. Urk. Kop. 1548 April 5
SB-URA 1548-04-05 – Bewillung von Stefan Kemblein für Konrad Posch über einen Durchzug in Kembeins Behausung