| | | | Urkunden 1420-1439
Urkunde des Rats der Stadt Bad Windsheim über die Vorladung der Erben des Peter Kumpf zur Gesamtquittierung
Signatur
SB-URO Pap 1421-07-13
Datierung
13.07.1421
Umfang
1 Papierurkunde
Bestand
Beschreibung
Die Bürger des inneren Rats der Stadt zu Windsheyn beurkunden, dass Bruder Peter Kumpf, Karthäuser zu Nuremberg, vor ihnen erschienen sei wegen der in seinem Testamente bedachten armen Freunde in ihrer Stadt. Diese seien sämtlich vor den Rat gefordert und ihnen eröffnet worden, was ihnen im Testament zugedacht sei. Sie hätten diese Mitteilung mit Dank aufgenommen und den von Peter Kumpf aufgestellten Testamentsvollstreckern Michel den Beheym und Stephan den Schüler zu Nuremberg, über den Empfang ihrer Erbanteile quittiert. Siegler: Gericht der Stadt Windsheyn. Siegler: Gericht der Stadt Windsheyn. Datierung: In die Margarethe virginis
Physische Eigenschaften
Siegel: erhalten
Material / Technik: Papier
Altsignatur
Papierurkunden: Originale, Or. Pap. 1421 Juli 13
Verwahrende Institution
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SB-URO Pap 1421-07-13 – Urkunde des Rats der Stadt Bad Windsheim über die Vorladung der Erben des Peter Kumpf zur Gesamtquittierung