Erzbischof Konrad I. von Mainz bestätigt der Kirche St. Peter vor Mainz den Besitz des Gutes Brule
Signatur
SB-URO Perg 1183x1200
Datierung
1183x1200
Umfang
1 Pergamenturkunde
Beschreibung
C(onrad), Erzbischof von Mainz und Bischof von Sabina, entscheidet einen langjährigen Streit zwischen Nikolaus, Custos der Kirche zu St. Peter und einigen Gärtnern (quosdam ortulanos), wegen des Zehnten aus einem Gut, quod wlgo dicitur Brule, zu Gunsten des genannten custos und seiner Nachfolger. Beide Parteien sind vor dem Richterstuhl des Erzbischofs erschienen, und Herr Burkard, zur Zeit Propst der Peterskirche, hat hierbei seine Zustimmung gegeben. Der Erzbischof bestätigt den Besitz unter Androhung des Anathems.
Physische Eigenschaften
Siegel: Mit angehängtem Siegel des Ausstellers (CHVORAD)
Material / Technik: Pergament
Altsignatur
7
Or. Perg. 1160-1200
Pergamenturkunden, Or. Perg. 1183-1200
SB-URO Perg 1183x1200 – Erzbischof Konrad I. von Mainz bestätigt der Kirche St. Peter vor Mainz den Besitz des Gutes Brule