Bestätigung des Patronatsrechts des Landgrafen Albrechts II. von Thüringen über die Kirche in Ottenhausen, das von der Kloster Oberweimar gegründet wurde
Signatur
SB-URO Perg 1294-09-24
Datierung
24.09.1294
Umfang
1 Pergamenturkunde
Beschreibung
Gerhardus, Erzbischof von Mainz, des Hl. Röm. Reiches Erzkanzler, beurkundet, es hätten die Äbtissin und der Convent der Klosterfrauen in Oberwymar vom Cisterzienser Orden demütig gebeten, nachdem ihnen Albertus, Landgraf von Thüringen, aus Frömmigkeit und Gottesfurcht und zur Vermehrung des göttlichen Ruhmes, auch zum Vorteil des neu angelegten Kollegiums der Nonnen in Utenhusen, welches von dem Kloster zu Wimar begründet worden, das Patronatsrecht der genannten Kirche, welches ihm zugestanden, schenkungsweise übergeben, so möchten wir diese Schenkung des Patronatsrechts bestätigen und die Kirche zu Utenhusen jenem Kollegium incorporieren. Er habe daher wegen Vermehrung des Gottesdienstes und der Seelsorge und aus Wohlgewogenheit gegen die Äbtissin und den Convent die Anlegung jenes Kollegiums gutgeheißen, die demselben gemachte Schenkung des Patronatsrechtes confirmirt und die genannte Kirche zu Utenhusen mit allen ihren Zugehörungen dem genannten Kollegium incorporiert.
Physische Eigenschaften
Siegel: Mit dem wohlerhaltenen Siegel des Erzbischofs Gerhard.
Material / Technik: Pergament
Altsignatur
90
Pergamenturkunden, Or. Perg. 1294 September 24
SB-URO Perg 1294-09-24 – Bestätigung des Patronatsrechts des Landgrafen Albrechts II. von Thüringen über die Kirche in Ottenhausen, das von der Kloster Oberweimar gegründet wurde