Ludwig IV. der Bayer verspricht dem Erzbischof von Mainz einige Besitzungen und Rechte, falls dieser ihm zur Königswürde verhilft
Signatur
SB-URO Perg 1314-09-12
Datierung
12.09.1314
Umfang
1 Pergamenturkunde
Beschreibung
Ludwig, Pfalzgraf bei Rhein und Herzog in Bayern, verspricht dem Erzbischof Peter von Mainz wegen seiner Bemühungen um seine Erhöhung eidlich, dass er, im Falle er die königliche Würde erlangen sollte, ihm die Burg und die alte und neue Stadt Winheim mit dem Orte Laudenbach und der Hälfte des Dorfes Hemmersbach geben wolle. Im Falle jedoch mittlerweile Burg und Stadt Winheim wieder eingelöst würde, solle der Erzbischof 5.000 lb Heller, wofür sie verpfändet waren, zurückzahlen oder sie von den 10.000 Mark, welche er ihm geben wird, abziehen. Weiters will er ihm das Schloss Richenstein geben. Er verspricht auch, seine Eingriffe gegen die Orte Drechtingeshusen und Ober- und Niederheimbach einzustellen, welche von ihm seit Erbauung des Schlosses Richenstein ausgeübt wurden, vielmehr den Erzbischof im Besitze desselben schirmen. Für die Bemühungen und Auslagen, welche der Erzbischof zum Behufe seiner Erwählung übernommen hat oder noch übernehmen wird, verspricht er ihm 10.000 Mark reinen Silbers und verpfändet ihm dafür die Burg Lindenvels mit den von der Abtei Lors empfangenen Gütern. Den Räten des Erzbischofs verspricht er 1.000 Mark reinen Silbers und will dieselben nächste Ostern an den Vicedom Wolfram und an Conrad gen. Rude, bezahlen und zu Aschaffenburg erlegen. Er gelobt endlich, dass er alle diese Versprechungen in Erfüllung bringen werde, drei Monate drauf, nachdem er entweder in Aachen gekrönt sein, oder sich mit seinem Bruder Rudolf vertragen haben werde und erkennt seine Verpflichtung dazu an, ohne Unterschied, ob das eine oder das andere früher statt finde. Sollte er jedoch mittlerweile weder zu Aachen gekrönt werden, noch ein Vergleich mit seinem Bruder zustande kommen, so will er dem Erzbischof am Sonntag Incovavit von den stipulierten 10.000 Mark 4.000 bezahlen und den Rest drei Monate nach erfolgter Krönung in Aachen oder nach zustandekommen des Vergleichs mit seinem Bruder abtragen. Sollte von den Bürger vor Erfüllung dieser eingegangen Verbindlichkeiten einer oder der andere sterben, so will er in Monatsfrist einen tauglichen Stellvertreter beibringen. Conrad von Hohenloch und die übrigen Bürgen verbinden sich eidlich, diese Bürgschaft für den Pfalzgrafen Ludwig zu übernehmen und die vorgeschriebenen Bedingungen genau erfüllen zu wollen, mit der Bemerkung, dass wenn einer von ihnen vom Erzbischofe Urlaub erhalten sollte, die Stadt Aschaffenburg, welche ihnen angewiesen wurde, um sich daselbst zu sistieren, zu verlassen, er sich für verbunden erachte, nach Verschluss der Urlaubszeit sich wieder daselbst einzufinden. Ludwig, Pfalzgraf und die Bürgen begeben sich überdies jeder Einrede.
Siegler: Aussteller. Bürgen: Conrad von Hohenloch, Andreas von Brunecke, Landgraf von Lickinberg, Conrad von Schlusselberg, Berthold von Nyfen, Friedrich Gr. von Truhendingen, Ludwig und Hermann Herz. von Teck, Hermann scholast von Speier, Albert sein Bruder, Gebhard von Brunecke, Berthold Gr. von Greisbach, Engelhard von Winsberg, Eberhard von Bruberg, Wilhelm von Franckenstein, Wilhelm Marschalk von Biberach, Albert gen. Judemann, Gotfried von Wolfstein, Conrad Schenk von Richeneck, Marschalk von Bochsberg, Heinrich von Erenvels, Wigelo vicedom, Berthold Stratzer, Heinrich von Schwarzenburg, Bernward von Stralenberg.
Datierung: "Datum in Lorch pridie idus Septembris"
Literatur
• Gudenus, Codex diplom. III., S. 100, Nr. 80
• Weller, Hohenloh. Urkundenbuch II Nr. 81
• Koch-Wille, Regesten der Pfalzgrafen am Rhein I, S. 113f, Nr. 1899
Physische Eigenschaften
Siegel: 25, Wachs, anhängend, davon 4 leicht beschädigt
Material / Technik: Pergament
Sprache
Lateinisch
Altsignatur
Pergamenturkunden, Or. Perg. 1314 September 12
SB-URO Perg 1314-09-12 – Ludwig IV. der Bayer verspricht dem Erzbischof von Mainz einige Besitzungen und Rechte, falls dieser ihm zur Königswürde verhilft