Propst Hermann von Neustift erlaubt der Leibeigenen Margarethe von Götzendorf, den Leibeigenen von Kloster Moosburg, Hermann von Götzendorf, zu heiraten
Signatur
SB-URO Perg 1327-06-24
Datierung
24.06.1327
Umfang
1 Pergamenturkunde
Beschreibung
Herman von Gottes gnaden Propst zu der Neunstift zu Freysing bezeugt, dass er für sich und alle Nachkommen Willen und Wort dazu gegeben habe, dass Margret Seibots und Frauen Diemvoten Tochter von Gozzeldorf, die des Gotteshauses "rehts aigen ist", den Herman von Gozzelsdorf einen eigenen des Gotteshauses Mospurkch "nemen mag". Die aus dieser Ehe geborenen Kinder sollen halb St. Peter zum Neunstift und halb St. Castel zu Mospurkch gehören, ohne Unterschied des Geschlechts. Siegler: Propst Hermann. Datierung: "drevzehenhvndert jar vnd in dem siben zwainczgistem jar an dem sunebent tag".
Physische Eigenschaften
Siegel: abgerissen
Material / Technik: Pergament
Altsignatur
263
Pergamenturkunden, Or. Perg. 1327 Juni 24
SB-URO Perg 1327-06-24 – Propst Hermann von Neustift erlaubt der Leibeigenen Margarethe von Götzendorf, den Leibeigenen von Kloster Moosburg, Hermann von Götzendorf, zu heiraten