Ludwig IV. der Bayer bestätigt der Stadt Oppenheim ihre sämtlichen Privilegien, Rechte und Freiheiten
Signatur
SB-URO Perg 1330-05-29
Datierung
29.05.1330
Umfang
1 Pergamenturkunde
Beschreibung
Ludwig der Vierte, Deutscher Kaiser, bestätigt den Bürgermeistern und sämtlichen Bürger der Stadt Oppenheim alle und jede Privilegien, Rechte, Freiheiten und Gewohnheiten, welche ihnen von ihm und anderen römischen Kaisern, seinen Vorfahren, bestätigt worden sind, und in deren Genuß sie gewesen sind, oder noch gegenwärtig sind, von Neuem und erneuert dieselnben. Er gebietet zugleich allen Königen, Herzogen, Markgrafen, Grafen, Freiherrn und Beamten, auf allen und jeden, wes Standes sie sein mögen, aufs Ernstlichste und bei Verlust der kaiserlichen Gnade, die Bürger genannter Stadt in der ihnen bewillgten Freiheiten nicht zu irren, sondern sie vielmehr dabei zu handhaben und zu verteidigen. Sollte es jemand wagen, dieser Privilegienbestätigung zuwider zu handeln, so werde er sich nicht nur die kaiserliche Ungnade zuziehen, sondern auch in eine Strafe von 100 Pfund reinen Geldes verfallen, von welchen die Hälfte der kaiserlichen Kammer und die andere Hälfte der beschädigten zu teil werden soll. Diese Abschrift ist mit dem außen aufgedrückten aber abgebröckelten Siegel des Rat Speier besiegelt gewesen. Datierung: "Spire fia T.cia, post diem santum Penthecostes anno dni. M° CCC° Tricesimo Regni nri. sexto decimo Imp.ii vo. Tercio".
Physische Eigenschaften
Siegel: abgebröckelt
Material / Technik: Pergament
Altsignatur
295
Pergamenturkunden, Or. Perg. 1330 Mai 29
SB-URO Perg 1330-05-29 – Ludwig IV. der Bayer bestätigt der Stadt Oppenheim ihre sämtlichen Privilegien, Rechte und Freiheiten