| | | | Urkunden 1300-1349
Kaiser Ludwig der Bayer verlängert den rheinischen Landfrieden um 2 Jahre und verleiht Mainz eingeschränkte Zollfreiheiten
Signatur
SB-URO Perg 1337-07-12
Datierung
12.07.1337
Umfang
1 Pergamenturkunde
Bestand
Beschreibung
Gleichzeitige Pergamentkopie. Ludowig, röm. Kaiser, verlängert den rheinischen Landfried auf 2 Jahre unter der Bestimmung, dass die Bürger von Mentze, wenn sie Zoll und Geleitgeld, das man infolge des Landfriedens bei ihnen erhebt, während der beiden nächsten Jahre erheben lassen, ihren Wein und ihre Früchte zollfrei nach Mencze und ihre Güter zollfrei nach Frankfurt zur Messe schaffen dürfen. Ihr Landesprodukte dürfen sie zwar nicht zollfrei aus-, wohl aber ihre Bedürfnisse zollfrei einführen. Doch soll diese Zollfreiheit aufhören, wenn sie sich weigern, den Zoll und das Geleitsgeld erheben zu lassen. Datierung: "Frankenford an st. Margarethen abent nach Christes geburt 1337 in dem 23 jare unseres reichs und in dem 10. des keisertums".
Bemerkungen (öffentlich)
Druck: Würdtwein, subs 4, 283
Physische Eigenschaften
Material / Technik: Pergament
Altsignatur
Pergamenturkunden, Or. Perg. 1337 Juli 12
Verwahrende Institution
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SB-URO Perg 1337-07-12 – Kaiser Ludwig der Bayer verlängert den rheinischen Landfrieden um 2 Jahre und verleiht Mainz eingeschränkte Zollfreiheiten