Albrecht Neuenburger einigt sich mit Erasmus von Thurnstein über die Mitgift von Albrechts Frau Agnes geb. von Reischach
Signatur
SB-URO Perg 1351-05-24
Datierung
24.05.1351
Umfang
1 Pergamenturkunde
Beschreibung
Perchtolt von Gufdavn, Nykel von Albeins, Hainrich der Heuzze und Johannes Peter Praustes Sohn beurkunden, dass Albrecht der Newmburger eine Klage und Ansprüche erhoben habe, wegen der Heimsteuer und Fertigung seiner Hauswirtin Frau Agnes, gegen ihre Mutter Frau Clara von Reyschoen und gegen ihren (deren) Sohn Erasmus von Tyernstain, und dass sie die vier zu Eingang genannten von beiden Teilen als Schiedsleute bevollmächtigt worden seien. Die Parteien unterwerfen sich einer Poen von 50 Mark. Welche von ihnen den Spruch überfährt, dieselbe zahlt 25 Mark Meraner Münze, die Mark zu 10 lb. gerechnet, an die Sprecher des Spruchs und ebensoviel an den Widerteil und ist von allen ihren Rechten geschieden. Der Spruch erfolgt auf Eid. Es wird bestimmt: dass Erasmus dem Albrecht dem Newmburger für seine Hausfrau auf St. Michelstag 40 Mark Heimsteuer und 60 lb. Nuetze guter und geber Meraner Münze bezahlt. Da Erasmus gegen die Nuetze (Zinsen) protestiert, indem er zu rechter Zeit Pfennige in rechter Zahl angeboten haben will, wird ihm hierfür der Beweis innerhalb 14 Tagen auferlegt. Wegen der Klage in Betreff ungenügender Anfertigung der Hausfrau die Newmburger, entgegnet Erasmus: seine Mutter habe ihm gesagt, dass sie ihre Tochter genügend ausgefertigt habe. Hier wird nun gesprochen: dass innerhalb von 14 Tagen Erasmus zwei seiner Freunde und Albrecht ebenfalls zwei seiner Freunde ernennen sollen. Diesen legt der Albrecht Hausfrau alles vor, was sie als Fertigung von ihrer Mutter erhalten hat. Die vier Personen schätzen nun und Erasmus ist gehalten nachzuschaffen, was nach dieser Schätzung zu einer ausreichenden Fertigung noch fehlt. Da Erasmus noch geltend zu machen sucht, dass er seiner Schwester eine zeitlang Aufenthalt gegeben habe, wird ihm abermals auferlegt binnen 14 Tagen zu beweisen, dass Albrecht seiner Hausfrau um Pfenninge gedingt habe. Kann er dieses nicht, so soll er nichts für deren Aufenthalt erhalten. Auch soll Erasmus die 10 Mark, die er an Heimsteuer schuldet von nun an auf St. Michelstag über ein Jahr bei der bestimmten Poen bezahlen. Siegler: die Aussteller. Zeugen: Fritze ab dem Perge, Fritz von Reyschoen, Hannes der Tobhan, Nykel der Tobhan, Jaeckel Fritzen Bruder von Reyschoen und andere erbare Leut genuk. Datierung: "datz d. Wuelfin dreutzehen hundert jar vnn darnach in dem ain vnd fuemftzigistem iare des eritages vor vnsers h.ren aufvarft".
Physische Eigenschaften
Siegel: 4, von den Ligamenten geschnitten
Material / Technik: Pergament
Altsignatur
Pergamenturkunden, Or. Perg. 1351 Mai 24
SB-URO Perg 1351-05-24 – Albrecht Neuenburger einigt sich mit Erasmus von Thurnstein über die Mitgift von Albrechts Frau Agnes geb. von Reischach