Karl IV. bestätigt der Witwe Agnes Frentzlin, dass sie ihren Vater Zbynek von Waldeck (Hazmburk) als Vormund für sich und ihre Kinder eingesetzt hat
Signatur
SB-URO Perg 1357-07-05
Datierung
05.07.1357
Umfang
1 Pergamenturkunde
Beschreibung
Karl IV., römischer Kaiser und König von Böhmen bestätigt die Wahl der edlen Agnes, der Witwe des [Johann] Frenczlin, seines Kämmerers (frenczlini camerarii) und Tochter des edlen Sbinco von Hazzenburg, seines obersten Kämmerers (supremi magistri camere nostre), vermöge deren sie ihren genannten Vater Sbinco, für die Dauer ihres Lebens und auch nach ihrem Tod, für sich und ihre Kinder zum Vormünder und getreuen Verwalter ihrer Güter ernannt hat. Desgleichen gestattet er der besagten Agnes, ihr Heiratsgut (bona dotalicialia) ihrem genannten Vater ganz oder teilweise zu vermachen und überhaupt über dasselbe zu verfügen. "per dnm. Minden. epm. Johannes de Glacz". Siegler: kaiserliches Majestätssiegel. Datierung: "Prage anno dni. millimo. trecentesimo quinquagesimo septimo, die quinta mens. Julij regnorum nro. anno vndecio., imperii vero tertio".
Bemerkungen (öffentlich)
Siehe Reg. Imp. VIII, Nr. 2677
Physische Eigenschaften
Siegel: abgerissen
Material / Technik: Pergament
Altsignatur
Pergamenturkunden, Or. Perg. 1357 Juli 5
SB-URO Perg 1357-07-05 – Karl IV. bestätigt der Witwe Agnes Frentzlin, dass sie ihren Vater Zbynek von Waldeck (Hazmburk) als Vormund für sich und ihre Kinder eingesetzt hat