Bestimmungen des Eckhard von Villanders über seine und seiner Vorfahren Seelmessen und Jahrzeiten im Kloster Neustift
Signatur
SB-URO Perg 1359-04-13
Datierung
13.04.1359
Umfang
1 Pergamenturkunde
Beschreibung
Niklaus von Gots verhenchnüsse Probst ze d. Newenstift, Herman der Techant und aller Konvent bekennen, dass der erberige Man vnd vest. Ritter Her Ekhart von Vilanders ihrem Kloster und Gotteshause gegeben habe, durch Got vnd seiner Selen willen vnd aller seiner Vorderen, 120 Mark Perner Meraner Müntz, die geuallen seint mit gutem Werde, Wein vnd Chorens und die, zu ihres Voruarn vnd Alth.ren Probst Berchtolds seligen Zeiten, zum ehehaften Nutz des Klosters verzehrt worden sind. Für diese Treue, Liebe und Förderung, welche Ekhart von Vilanders ihrer Kirche (vnser frawen gotshaus) vor anderen zugewendet habe, verpflichten sie sich zu Nachfolgendem: 1. für seine Seele und diejenigen seiner Vorfahren und Nachkommen soll ewiglich und täglich eine Messe gesprochen werden auf vnser Frauen Alter in dem Paradis, wo seins Vaters Begräbtniß ist und aller seiner Vorfahren, 2. diese Messe soll anfangen nach des genannten Ekharts Tod und soll auch einer näher bestimmten Pön täglich nach vnser frawen messe gesprochen werdne (diese letztere wird gesungen), 3. in der für Ekhart usw. gesprochenen Messe soll man Gott täglich bitten mit einer Colletten deus indulgentiarum für deren Seelen, 4. nun hat Herr Ekhart dem Gotteshaus fernerhin aus seinem Erbe gegeben: einen Hof heißt Padratz im Gericht zu Velturns, den halben Hof der genannt ist der halbe Peligler ob der Straßen, und vier Vrnen Wein Geltz aus des Geltingers Weingarten, nebst der Vogtei über diese Güter. Hierfür machen sich der Propst und Konvent verantwortlich jährlich und ewiglich des genannten Herrn Ekarts Jahrszeit zu halten "sam eines priesters dez ordens" des Nachts mit Placebo ob seinem Grab, des Morgens mit Seelenmesse gesungen mit dem Chor auf dem vorgenannten vnser Frawen Altar. Auch sollen an diesem Tag alle Priester des Konvents Messe sprechen und singen und Gott für die Seelen bitten. 5. Damit nun diese Jahrzeit ewiglich begangen werde, hat Propst Niklaus das vorgenannte Vrbar und Aigen in des Kapitels Gewalt gegeben, mit allen den Genaden und vrchund die dem Gotteshaus von Herrn Ekhart gegeben sind, damit vnsere Brüder alle davon Consolation und Tröstung haben und auch wissen, dass sie billig die Messe sprechen sollen. 6. Am Tage, an welchem die Jahrzeit begangen wird, soll der Siechmaister 10 lb. Perner den priestern des Ordens teilen von den vorgenannten Gütern, und ein Propst den armen Leuten ein offenes Almosen geben das 10 lb. wert sei, von den 120 Marken, die zum Nutzen des Gotteshauses verzehrt wurden. 7. sollte aber die gestiftete ewige Messe aus Versäumung und Lazhait nicht gesprochen werden, so hat der Siechmaister Gewalt drei Zwantziger um eine jegliche versäumte Messe abzuslahen. 8. Wäre auch der Siechmaister säumig, so soll sich der Propst des vorgenannten Vrbors unterwinden und von dem Geld dann die Messen lesen lassen, nach seinem Gewissen. Das gleich Recht steht ihm auch wegen der Jahrzeit zu. 9. Auch ist zu wissen, dass Herr Ekhart sein Begräbnis im Gotteshaus in seines seligen Vaters Grav erwählt hat. 10. Das Kloster verspricht daher, im Fall seines Todes, denselben mit Priestern des Ordens und Knechten und Zerungen innerhalb 60 Meilen, wo Gott ihm gebiete, sei es im Lande oder außerhalb abholen zu lassen, falls seine Freunde säumig wären un dem Geschäfte Prief (der also wol die Bestattung im Kloster vorschrieb) nicht nachkommen sollten. In diesem Fall ersetzen sie aber die Zehrung. Siegler: Propst Nikolaus und das Kapitel. Zeugen: Herr Perchtolt der Spitaler von Brixen, Niklaus der Tobhan von alte Reesen, Johans Niklaus des Tobhans Prueder, Niklaus der Pösle, Johans der Winchler, Purger zu Prichsen (sic) und ander erer leute genuch. Datierung: "in dem spital ze dem hailigen chreutze dreitzehen hund.t iar dar nach in dem neun vnd fuemfzigistem jar dez neisten sanztages vor dem palmen tach."
Physische Eigenschaften
Siegel: abgerissen
Material / Technik: Pergament
Altsignatur
Nr. 687
Pergamenturkunden, Or. Perg. 1359 April 13
SB-URO Perg 1359-04-13 – Bestimmungen des Eckhard von Villanders über seine und seiner Vorfahren Seelmessen und Jahrzeiten im Kloster Neustift