Albrecht III. von Österreich erlässt eine Marktordnung für die Städte und Märkte im Fürstentum ob der Enns
Signatur
SB-URO Perg 1372-12-23
Datierung
23.12.1372
Umfang
1 Pergamenturkunde
Beschreibung
Albr., Herzog zu Österreich, zu Steyr, zu Kernden und zu Krain, Graf zu Tyrol etc. verordnet, dass man auf den "Gäumärkten" ob der Ens, in den Dörfen und bei den Kirchen "keine Kaufmannschaft haben soll" sondern bloß auf rechten Märkten und Kirchlagen, wie das von Alter her geschehen sei und dass alle Kaufmannschaft mit Kaufen und Verkaufen nur in den Städten geschehen soll. Davon sollen jedoch Lebensmittel und Getränke ausgenommen sein, welche man überall feil haben und verkaufen dürfe. Er gebietet auch, dass Niemand über die Zeyrekk gen Venedy Manufaktur und andere Kaufmannswaren führen, als die erwähnten Städte ob der Ens und zwar nur diejenigen, welche ein Privilegium dazu erhalten haben. Er gebietet daher seinen Untertanen, seinem Landrichter und allen anderen Amtleuten und Untertanen ob der Ens, dass sie seine Stadt Steyr und alle anderen Städte ob der Ens bei diesen ihren Freiheiten und rechten erhalten und von Niemanden einen Eingriff in dieselben geschehen lassen sollen. Siegler: Aussteller. Datierung: "zw Wyenn an Phincztag nach sand Thomas tag des Hailign Zwelfpotten. Nach hristi gepurt Drivczehenhudnert Jar darnach in dem zway vnn Sibenczgistn iar".
Physische Eigenschaften
Siegel: abgenommen
Material / Technik: Pergament
Altsignatur
Pergamenturkunden, Or. Perg. 1372 Dezember 23
SB-URO Perg 1372-12-23 – Albrecht III. von Österreich erlässt eine Marktordnung für die Städte und Märkte im Fürstentum ob der Enns