Vidimus von Urkunden der Könige Wenzel und Sigismund
Signatur
SB-URO Perg 1424b
Datierung
1424
Umfang
1 Pergamenturkunde
Beschreibung
Vidimus folgender Urkunden: 1406 Juli 19, Pfandbrief des König Wenzel über das Schloss Pfremberg an die Gebrüder Brossen von Risenburg: Wenczlaw, römischer König und König zu Behem, verschreibt den Gebrüdern Borssen und Borssen von Risenburg, gesessen zu Retschaw, den Söhnen des edlen Borssen von Risenburg des Jungen, sein Schloss Pfremberg mit allen Zugehörungen pfandweise für 4000 Schock Groschen, sodaß sie dasselbe inne haben, nutzen und nießen dürfen, solange bis er oder seine Nachfolger im Reiche dasselbe um die benannte Summe wieder einlösen. Sollten die genannten Brüder von Risenburg ohne Erben versterben, so soll Borss, genannt Hradic und seine Erben unter den nämlichen Gedingungen das Schloß inne haben, und würde auch dieser ohne Erben sterben, soll es derjenige inne haben, dem der Brief von ihm übergeben wird. 1413 Juni 7, Urkunde über die Übernahme von Schulden des Markgrafen Jobst von Mähren durch König Wenzel: Wenczlaw, römischer König und König zu Beheim, beurkundet, es sei Erhart von der Cunstat, gesessen zu Bechin, vor ihm erschienen und habe erwiesen, daß Jobst, Markgraf zu Brandenburg und zu Merhern, ihm 3000 Schock Groschen Prager Münze schuldig geblieben sei. In Anbetracht seiner treuen, dem genannten Markgrafen geleisteten Dienste habe er ihm die 3000 Schock Groschen auf sein Schloß Newehauws, genannt Furchtenberg, und die Stadt Schonberg verschrieben, die er mit ihren Zubehörungen bis zur Wiedereinlösung inne haben soll. Bei Wiedereinlösung sollen vorerst 1500 Schock und sodann in Jahresfrist die weiteren 1500 Schock erlegt werden. 1420 März 1, Lehnbrief für Nikolaus I. von Lobkowitz über Burg Frauenberg: König Sigmund beurkundet, es sei Nikolaus z Lobkowicz, Schreiber der Böhmischen Landtafel, vor ihm erschienen und habe einen Lehenbrief des Königs Wenzel über die Burg Hlubok mit ihren Zugehörungen vorgezeigt, mit der Bitte, ihn von Neuem damit zu belehnen. Dieses sei ihm bewilligt worden, unter der Bedingung jährlich 200 Schock. 1421 November 29, Pfandbrief des Königs Sigmund für Nikolaus I. von Lobkowitz über Burg Frauenberg: Der römische König Sigmund verschreibt dem Nicolaus von Lobkowicz, Protonotar der Böhmischen Landtafeln, welcher das Raubschloss Przunda von den Borsen von Risenburg, das Schloss Bruck/Pontem von Heinrich von Lazan in Böhmen und das Neuehaus mit der Stadt Schonberg in Mähren aus eigenen Mitteln eingelöst hatte, wofür ihm das Schloss Froburg samt seinen Zugehörungen überlassen worden war, auf sein desfallsiges Ansuchen dasselbe aufs neue und bestätigt ihm diese Verpfändung, welche so lange dauern soll, bis die Wiedereinlösung erfolgt. 1424 Januar 4, Urkunde des Königs Sigmund für Nicolaus von Lobkowitz über die Erlassung einer ihm früher auferlegten Abgabe von 2000 Schock Groschen. 1424 Januar 8, Revers des Königs Sigismund für Nikolaus von Lobkowitz über erlassene Verbindlichkeiten an Schloss Zvíkov: Sigmund, römischer König, beurkundet, er habe bei seinem Aufenthalt in Böhmen dem Nicolaus von Lobcowicz zu Odranczonum 200 Schock Groschen, welche von den Besitzuingen in Hlubow zu erheben seien, zur Erhaltung des Schlosses Zwiekow zu liefern aufgetragen. Während seiner Anwesenheit in Luna habe er ihm jedoch die Verbindlichkeit zu dieser Abgabe erlassen, obwohl Hayco behauptet, der genannte Nicolaus sei ihm diese 200 Schock zur Erhaltung des Schlosses zu liefern verbunden. Er erkläre nun hiermit, es sei niemals seine Absicht gewesen, dass Nicolaus von Lobcowicz dem obengenannten Haiko für die Erhaltung des Schlosses Zwikow 200 Schock Groschen geben oder auf irgendeine Art anweisen solle und spricht ihn daher von der Entrichtung dieser Abgabe frei.
Bemerkungen (öffentlich)
Datierung: nach SB-URO Or. Perg. nach 1424 Januar 8
Physische Eigenschaften
Material / Technik: Pergament
Altsignatur
Pergamenturkunden, Or. Perg. 1424 (b)
SB-URO Perg 1424b – Vidimus von Urkunden der Könige Wenzel und Sigismund