Michel Peimperger über das Leibgeding und die Bedingungen für dessen Bestehen
Signatur
SB-URO Perg 1486-09-28
Datierung
28.09.1486
Umfang
1 Pergamenturkunde
Beschreibung
Michel Peimperger bekennt für sich und Steffan Peimperger von Peimperg, sein leiblicher Vater, für seine zwei Söhne Hannsen und Jörigen die Peimperger, in Betreff des Leibgedings, welches der edle, hochgelehrte Doktor Jorig Pöllner, ihm Michel Peimperger, seiner zukünftigen Ehefrau und Hans und Jörig Peimperger auf seinen Hofe, gelegen zu Kätternpach im Dorffner Pfarrei und Ardinger Gericht, verkauft hat, dass er Michel Peimperger, seine künftige Ehefrau und seine beiden Brüder, oder welche von diesen 4 Personen des Leibgeding nun habe, dem vorgenannten Jorig Pollner und seinen Erben, jährlich von den genannten Hofe gen Landshut 3 Schaff Korn, dritthalb Schaff Haber, 9 Metzen Edeigen, 7 Metzen Gerste, alles Landshuter Maß, 3 Pfund und 60 Landshuter Pfennig Wiesgilt, 5 Gänse, zehn Hühner, 2 Zenten Eier, 12 Käse oder [...] einen 8 Pfennig und ein "Schrot Harbs" und 12 Pfennig Giftgeld [?] zu geben verbunden seien, Von dieser Abgabe soll sie Nichts befreien, was auch das Land befallen mag, und im Falle sei hierin [...] wären, sollen J. Pollner und seine Erben berechtigt sein, sich von dem Hab und Gut aller zum Leibgeding berechtigten zu pfänden. Michel Peimperger soll als die erste Person das Leibgeding innehaben und wenn er vor seiner Ehefrau stirbt, soll diese in den Genuss des Leibgedinges treten und nochmals der älteste unter den zwei Söhnen Steffan Peimpergers. Im Fall Michel Peimperger vor seiner Ehefrau sterben sollte, dürfte sich diese ohne Doktor Jorign Pollners und seiner Erben Zustimmung nicht wieder verheiraten. Die Inhaber des Leibgedings wollen und sollen auch den vorgemeldeten Hof im baulichen Stand erhalten und nichts davon verkaufen, versetzen oder verteilen und sollte eines von ihnen diese Verbindlichkeit nicht beobachten, so wird dasselbe von dem Genusse des Leibgedings ausgeschlossen und dasselbe kann so sofort Andren übergeben, verkauft oder zur eigenen Nutznießung gebraucht werden. Sollte Michel Peimperger, seine zukünftige Ehefrau, oder seine Brüder gewollt oder genötigt sein, die Nutznießung ihres Leibgedings zu verkaufen, so sollen sie dieselbe dem Eigentümer angeboten werden und, wenn dieser sie nicht kaufen will, darf sie an Andren verkauft werden. Siegler: Peter Rympecken, Unterrichter zu Landshut. Zeugen: Ambrosi Öfferl, Priester, Hanns Eysgrüber, Bürger zu Landshut. Datierung: "An Pfintztag vor sand Michelstage. Nach Cristi geburde viertzehen hundert und im Sechsundachtzigisten Jare."
Physische Eigenschaften
Siegel: anhängend, wohlerhalten
Material / Technik: Pergament
Altsignatur
Pergamenturkunden, Or. Perg. 1486 September 28
SB-URO Perg 1486-09-28 – Michel Peimperger über das Leibgeding und die Bedingungen für dessen Bestehen