Margareth, Konrad von Hürnheim sel. Witwe, bezüglich der Erbregelung ihres geerbten Gutes
Signatur
SB-URO Perg 1493-10-16
Datierung
16.10.1493
Umfang
1 Pergamenturkunde
Beschreibung
Margareta, geboren von Lohenstein, weil. Herrn Konrad von Hurnhaim sel. Witwe, bekennt, dass ihr die ehrwürdigen geistlichen Herren, Herrn Urban, Dechant, und das Kapitel U. L. Frauen Gotteshauses zu Spital am Piern, ihres Gotteshauses Hof zu Hannveld, gelegen bei Kirchdorf auf ihre Erbenszeit eingeräumt haben. Sie verspricht, denselben ihren Hof Hannveld mit seinem Zubehörungen lebenslänglich inne zu haben, darauf zu sitzen und nichts davon zu verkaufen. Falls sie selbst nicht mehr auf demselben bleiben könnte, will sie ihn in der Art besetzen, dass die Eigenthümer keinen Nachteil dadurch erleiden und nach ihrem Tod soll er ihnen wieder zufallen. Es sollen auch ihre Söhne Herdegen und Wolf von Hurnhaim, und, wenn sie nicht mehr leben sollten, andere nächste Erben und Freunde binnen einem Vierteljahre nach ihrem Tode den Hof wieder übergeben. Herdegen und Wolf von Hurnhaim bekennen für sich und für ihre Schwestern Veronica und Apollonia, dass dies alles mit ihrem Wissen und Willen geschehen sei, und versprechen alles zu halten, wie es in dem Briefe geschrieben ist auch für allen Schaden gut zu stehen. Sieglerin: Margareta, geb. v. Lohenstein. Siegler: Hanns von Hurnhaim zu Niedern Aholfing, Walther von Hurnhaim zu Hurnheim, Bernhard von Scherffenberg. Datierung: "an Mitichen Sandt Gallen tag Nach Cristi gepurd Viertzehen Hundert Vnd Im Drew und neuntzigisten Jare".
Physische Eigenschaften
Siegel: fehlen
Material / Technik: Pergament
Altsignatur
Rep. 3107
Pergamenturkunden, Or. Perg. 1493 Oktober 16
SB-URO Perg 1493-10-16 – Margareth, Konrad von Hürnheim sel. Witwe, bezüglich der Erbregelung ihres geerbten Gutes