| | | | Urkunden 1480-1499
König Maximilian beurkundet eine Ordnung der Müller in Traisen
Signatur
SB-URO Perg 1494x1508
Datierung
1494x1508
Umfang
1 Pergamenturkunde
Bestand
Beschreibung
Der römische König Maximilian beurkundet, es hätten ihm die Müller auf der Traysm zu erkennen gegeben, sie hätten eine Ordnung, Zech (Bruderschaft) und Satzung zur Mehrung des Gottesdienstes und wegen Einrichtung des Mahlwerks gemacht, welche ihnen von dem römischen Kaiser Friedrich bestätigt worden sei. In diesen ihren Satzungen sei folgendes festgesetzt: die obengenannten Müller und ihre Mahlknechte wollen miteinander in dem Kloster zu Herzogwarg eine Zeche haben zu Pfarr U. L. Fr., St. Steffans und St. Georgen, in welcher sie ihrer Vorfahren und Nachkommen auch aller gläubigen Seelenheil mit Gottesdienst, Vigilien, Seelamt und Messe usw. bedenken wollen. Zur Beilegung der Streitigkeiten wollen sie jährlich zu Weihnachten zu Zechmeistern und Vorgehern des ganzen Handwerks zwei Müller und einen Mahlknecht ernennen, die des Zechgut einnehmen und zum Gottesdienst anlegen und brauchen, auch Rechnung darüber thun. Diese Zechmeister sollen auch alle Streitigkeiten um Handwerk schlichten. Jeder Müller und Malknecht an der Traysm soll Mitglied genannter Bruderschaft in Herczogburg sein und soll jeder Müller alle Quatember 8 Pfennig und jeder Knecht und jeder Junge, der um Lohn arbeitet, alle Sonntage 1 Pfennig zahlen. Verfehlungen gegen die Mühlordnung sollen nach Rat und Erkenntniss des Handwerks bestraft werden. Müller und Knechte der Zeche sollen von Niemanden gelästert oder geschwächt werden, werden sie jedoch selbst als Straffer ersonden, so sollen sie, wenn ein grobes Vergehen vorhanden ist, ein Loth sein Gold als Strafe erlegen und ihren Widersacher entschädigen. Jeder Müller soll sein "Schrotgut" mit seinen eigenen Knechten und Jungen verarbeiten. Müller und Mühlknechte sollen sich gegenseitig ihr Mühlwerk nicht verderben weder an "Wur noch Polstern" ohne Augenschein der vier geschwornen Meister. Werden Mängel an einem Mühlwerk gefunden, soll sie der Müller in einem Vierteljahr nach der Beschauung abstellen. Neue Müller, die sich auf Mühlwerken an der Traysm niederlassen, sollen sich beim Handwerk zu Herzogburg über eheliche Geburt, Verheirathung und Erlernung des Handwerks ausweisen, eben so soll es auch mit den Mühlknechten gehalten werden. Mühlherrn sollen ihren Bestandmüllern aufsagen, wenn sie mit ihnen unzufrieden sind, und einen Mühlknecht annehmen, bis sie mit einem neuen Bestandmüller versehen sind. Wenn ein Müller einen Artickel dieser Ordnung überschreitet, soll er ein Loth sein Gold Strafe entrichten. Endlich sollen auch die Müller für den königlichen Hof um Lohn zu mahlen verbunden sein. Datierung: "Ohne Jahreszahl und Datum".
Bemerkungen (öffentlich)
Die Urkunde scheint nicht besiegelt worden zu sein
Physische Eigenschaften
Siegel: fehlen
Material / Technik: Pergament
Personen
Altsignatur
Pergamenturkunden, Or. Perg. 1494 - 1508
Verwahrende Institution
| | | | Urkunden 1480-1499
SB-URO Perg 1494x1508 – König Maximilian beurkundet eine Ordnung der Müller in Traisen