Papst Julius II. bestätigt eine von Ritter Florian von Waldenstein zu Rottenberg und seiner Gattin Barbara gestifteten Kapelle
Signatur
SB-URO Perg 1505-04-29
Datierung
29.04.1505
Umfang
1 Pergamenturkunde
Beschreibung
Papst Julius II. bestätigt die Gründung sammt den Rechten, Freiheiten pp. der von den Ritter Florian von Waldenstain zu Rottenberg und seiner Gattin, Barbara, einer Tochter des weiland Egidius Mitterhofer in der Diözese Brixen, mit Genehmigung des Rectors der Parochialkirche zu Apsan und der Bürgermeister und Räthe der Stadt Hall gestifteten Kapelle zu Hall, in der Kirche des Hl. Nicolaus daselbst, einer Fiskalkirche der Parochialkirche zu Apsan, und die Errichtung zweier Kaplanstellen unter genannter Bestimmung der Eigenschaften, wie der Amtsverrichtungen der dazu zu berufenden Kaplan und mit Vorbehalt des Präsentationsrechts zu diesen beiden Stellen, sowie des Rechts der Verlegung dieser Kapelle, ihrer Stellen, Einkünfte pp. in die St. Jacobskirche zu Innsbruck pp. für den Ritter Florian und seine Erben, Dies Alles mit Berufung auf die Stiftungsurkunde von 29. Dezember 1501 und auf den Bestätigungsbrief vom 17. Oktober 1502. Datierung: "Tertio Kal Maij".
Physische Eigenschaften
Siegel: Mit anhängendem bleiernen Siegel
Material / Technik: Pergament
Altsignatur
Rep. 3380
Pergamenturkunden, Or. Perg. 1505 April 29
SB-URO Perg 1505-04-29 – Papst Julius II. bestätigt eine von Ritter Florian von Waldenstein zu Rottenberg und seiner Gattin Barbara gestifteten Kapelle