Schriftwechsel des Handwerks in Gewerbeangelegenheiten
Signatur
WK-NKM 6
Datierung
1644-1755
Beschreibung
10 Schriftstücke: 6.1: Geörg Rottwaller, Bürger und Grempelsetzer zu Braunau (Österreich) beschwert sich beim Handwerk der Kartätschenmacher in Nürnberg, dass Meister Martin Dräxler von Regensburg ihn in Verruf bringt und die Gesellen auffordert, nicht bei ihm zu arbeiten, damit sie nicht vom Handwerk in Nürnberg gestraft werden, und dies im Beisein seines Gesellen Zacharias Bissar behauptet hat, worauf er ihn und solche Gesellen einen Schelm genannt hat, und übersendet eine beglaubigte Abschrift seines Lehrbriefes. Eigenhändiger Brief mit Unterschrift. 2 Bl. Papier (2°). 1644 April 27. 6.2: Hans Rieß und Zacharias Bieser, Grempelsetzer, bitten das Kartätschenmacherhandwerk in Nürnberg in der Ko[t]hgasse um Bescheid, ob in Nürnberg jeder Meister nach Auslernung eines Lehrjungen 2 Jahre bis zur Aufnahme des nächsten Lehrlings warten muß, wie es in Breslau laut Schreiben der Fall ist, weil Meister Ehrhardt Ehe nacheinander den Eliaß Kerlin, Hanß Stör ausgelernt hat, nun einen neuen Jungen annehmen hat wollen und weil der Rat zu Zwickau erst nach Anhörung des Rats zu "Nirnberg" deswegen entscheiden will. Brief (2 Bl. Papier 2°), 1651 Januar 30, Zwickau. 6.3: Erhart Ehe, Kartätschenmacher [in Zwickau] schreibt an Christoff Bauer, Kartätschenmachermeister in Nürnberg wegen des Einspruchs seiner Mitmeister Johannes und seines Gevatters des Bißner gegen die Aufnahme eines Lehrjungen, dass er in 24 Jahren nur 3 Jungen ausgelernt hat und dass er die übrigen "Lernungen" nicht als solche anerkennt. Or. Brief (ziemlich unverständliche Formulierung), 2 Bl. Papier in 2° mit Petschaftssiegeln. 1651 April 20, Zwickau. 6.4: Notiz über Aufenthalt und Tod des Hans Erhard Schrimpf († 1671) und Christian Leubelt (1673) in der "Neuen Prisaun" (für Geisteskranke?). Or. 1 Bl. Papier (8°). 1654-1673. 6.5: Martin Drexler, "Kartenmacher" in Regensburg bittet die (geschworenen) Meister Christoff Panher (?) und Johann Geier (?) zu Nürnberg ("Firmeister") um Bescheid, wie sich sein Geselle, der Piesser, der von dannen ziehen will und den er nicht aufgehalten hat, und er verhalten sollen. Or., Brief mit Mundart und schlechtem Satzbau und flüchtiger Schrift, 2. Bl. Papier (2°). 1658 Januar 9. 6.6: Meister Hans Bauer, Kartätschenmacher in Augsburg beschwert sich bei Meister Hans Christoff Marx, Kartätschenmacher in Nürnberg, dass dieser ihn nicht grüßen läßt und keinen ehrlichen Meister nennen will, und teilt ihm mit, dass das Nürnberger Handwerk ihm einen ehrlichen Abschied erteilt hat und dass er ihm nach der Handwerksordnung nicht schuldig sei, das Versprochene zu halten. Or., eigenhändiger Brief mit Unterschrift und zerbrochenem Siegel, 1 Bl. Papier (2°). 1665 Januar 27 (?), Augsburg. 6.7: Die Geschworenen des Kartätschenmacherhandwerks zu Nürnberg schreiben an Hans Bauer in Augsburg, dass sie seine vier Schmäh- u. Scheltbriefe ablehnen, den 4. dem regierenden Bürgermeister übergeben haben und ihn für einen unehrlichen Mann erklären, weil er seinen Bürgerrechtsentlassungsschein des Magistrats [Nürnberg] nicht in die Handwerkslade gegeben, heimlich aus Nürnberg entwichen, ohne vom Handwerk entlassen zu sein, weil er sein Eheweib, das drei Monate nach der Hochzeit ein Kind geboren hat, verlassen und sich aus dem Staub gemacht hat. Or. korrigiertes Konzept v. 7. August/13. Oktober 1665, 2. Bl. Papier (2°). 1665 Oktober 13, Nürnberg. 6.8: M.R. Resouche, kaiserlicher Kämmerer und Obrist über ein Regiment zu Fuß, gibt dem Georg Greim von Nürnberg, der in seinem Regiment als Fourierschütze gedient, entwichen aber pardoniert worden ist, seine Entlassung. Wien … Unbeglaubigte gleichzeitige Abschrift, 1 Bl. Papier. 1681 April 27 Wien. 6.9: Daniel Drexler, Bürger und Kartätschenmacher in Regensburg, sendet den Meister Hans Christoph Marx, Kartätschenmacher und Bürger in Nürnberg, das Handwerksgeld von 2 fl. 6 kr. für seine Werkstatt und bittet um Bescheid, ob er seinen Lehrjungen, der 4 fl. gestohlen hat und deswegen vom Hausgericht zu 14 Tagen Gefängnis verurteilt worden ist, auslernen lasse darf, wie es das Hausgericht und Junker Hans wünscht, weil der Lehrjunge sonst gut gearbeitet hat und dessen Freundschaft die 4 fl. jener Frau in seinem Haus ersetzt hat. Or. Brief (2 Bl. Papier ) mit Petschaftssiegel. 1683 März, Regensburg. 6.10: Johann Andreas Drexler, Bürger und Kartätschenmacher zu Regensburg und Gottlieb Prasser, Kartätschenmachergeselle (ebenda) schreiben an Joh. Gottfried Fritsch, Bürger u. Kartätschenmacher in Nürnberg in der "Cho" (=Kot-)Gasse, dass nach ihrer Erlaubnis sein Geselle Gottlieb Prasser von Zwickau am 15. Sept. seinen Söhnen Georg Matthias u. Georg Gottfried Drexler das "Geschencke nach Handwerks Gebrauch und Gewohnheit hat machen lassen, teilt das Alter mit 17 u. 16 Jahren mit, übersendet die verlangten 25 fl. u. für seine auflage in 5 Jahren 6 fl. und an den "Baccularius" 1 fl., 2 fl. als Andenken seiner Söhne beim "Willkomm" u. 1 Fäßchen Met, aber kein Kommissbrot, weil es in R. nicht so gangbar wie in Nürnberg ist und bittet um das versprochene Attestat [der Lehrlingsannahme]. Or. Brief (2 Bl. Papier 2°) mit 2 Unterschriften u. Siegeln. 1755 September 16.
Altsignatur
Weltliche Korporationen: Nürnberg, Kartätschenmacherhandwerk, 6
WK-NKM 6 – Schriftwechsel des Handwerks in Gewerbeangelegenheiten