Bestätigung eines Ehevertrages zwischen Adam Georg von Schlieben und Charlotte von Flemming
Signatur
SB-MLL A.1697-06-03
Datierung
03.06.1697
Umfang
1 Pergamenturkunde
Bestand
Beschreibung
Bestätigung deines inserierten Ehevertrages (Pacta dotalia) . Adam Georg von Schlieben, Geheimer Rat, Ritter und Commendator des Johanniter-Ordens zu Lietzen, und seine Ehegenossin Charlotte von Flemming, Tochter des verstorbenen Kommissars in Pommern, Joachim Ewald von Flemming, haben im Beisein ihrer nächsten Verwandten und Beistände folgende Ehepakte geschlossen über das eingebrachte Ehegelt, Geschmeide, Gold, Silber, Leinen, Kisten und Kasten, Gerät und andere Mobilien, sowie Vermächtnis der Morgengabe, Allimentation und dergleichen, auf des einen oder andern Todesfall. Die Abschrift ist von dem Original in der Lehnskanzlei gefertigt. Inseriert: 1687 Juni 27, Komturei Lietzen Linke Spalte: Adam Georg (George) von Schlieben, Charlotta von Flemming (Flemmingen), Joachim Ernst von Burgsdorf (Burgstorff) etc., Philip Fürstenberg, Schulmeister in Lietzen. Rechte Spalte: Georg Kaspar (Caspar) Flemming, A tutori nomine Aut Testis, Bartholdus Wesselius Pastor G., Christoff Hero, als Zeuge, Christian Gruno, als Zeuge. Vor jedem Namen: (L.S.). Umfangreiche Bestimmungen über Mitgift an Geld und Gütern, Besitz- und Lehnsverhältnissen, Erbschaftsregelung usw. Zwischen Georg von Schlieben, churfürstlich brandenburgischen Hof- und Legationsrat, Ritter und Kommendatot des Johanniterordens zu Lietzen, auf Tucheband und Kliestopp Erbherr, einerseits und Charlotte, geborene von Flemming, Tochter des Joachim Ewald von Flemming, einst churfürstlich brandenburgischer Kommissar in Pommern, haben beiderseits mit Respekt vor ihren Vätern, Brüdern und Verwandten, und zwar auf Seiten des Bräutigams dessen Vater Maximilian von Schlieben, Ritter und Kommendator des Johanniterordens zu Lietzen, auf Seiten der Braut mit Konsens der damals lebenden Brüder Franz Ludwig von Flemming, Erbherr auf Ribbeck und nächster Verwandter und Georg Kaspar (Caspar) von Flemming, kurfürstlich brandenburgischer hinterpommerscher Rat, Direktor des dortigen Geistlichen Konsistoriums, und Hofrat, auch Ritter des Johanniterordens. Nach der Verlobung ist bereits vor Jahren die Heirat durch eine priesterliche Kopulation erfolgt. Ein damaliger Ehevertrag war aus verschiedenen Gründen unterblieben, unter anderem deshalb, weil die versprochenen 8.000 Taler erst aus dem Verkauf des Guthes Loisin und dem Ackerhof Schwireise erlöst werden sollten und der Vater des Bräutigams seinerzeit noch gelebt hatte. Durch den Verkauf eines Anteils des Gutes Loisin mit Zubehör sind dann die 8.000 Taler zum unten genannten Datum eingekommen. Charlotte hat ihrem Ehemann das von ihren Eltern erlangte Geschmeide, Gold, Silber, Leinen, Kisten und Kasten, Geräte und andere Mobilien als Dotis Loco versprochen, sowie auf dem Gut Loisin liegenden 8.000 Taler. Nachdem das Gut von Regierungsrat von Flemmig verkauft worden war und die 8.000 Taler Ehegeld zu freier Disposition ausgezahlt worden war. Bestimmung zur Verwendung dieses Geldes, etwa zur Melioration. 500 Taler sind Morgengabe. Solte Charlotte, geborene von Flemming, vor ihrem Ehemann von Schlieben sterben und keinen Leibeserben hinterlassen, sollen die 8.000 Taler Adam Georg von Schlieben verbleiben. Hat sie aber ein oder mehr Kinder mit ihrem Ehemann als Erben hinterlassen, werden die 8.000 Taler geteilt gemäß der kurfürstlich brandenburgischen Landesordnung und Observanz. Ansonsten bleibt Bestimmung über das Geld einem Testament der Eheleute vorbehalten. Der von Schlieben Eheverträge unterstehen dem lehns- und landesherrlichen und Konsens. Die beiden gleichlautende Eheverträge werden ausgelegt und interpretirt von dem kurfürstlich-brandenburgischen Kammergericht zu Cölln an der Spree gemäß der der üblichen Observanz in diese Sache Statuten und Gewohnheiten. Folgen die Siegel und Unterschriften. Fortsetzung der Originalurkunde: Der Aussteller ist als Lehnsherr der Bitte um Konfirmation nachgekommen und hat die Verträge samt der Hypothek bestätigt, jedoch mit der Maßgabe, dass es wegen der Gegenvermächtnisse nach der landesüblichen Gewohnheit gehalten werden soll. Der Aussteller wird seinen Geheimen Rat Georg von Schlieben und seine Ehegenossin Charlotte von Flemming schützen. Ankündigung der Siegelung mit dem Lehnsiegel.
Physische Eigenschaften
Material: Pergament
Siegel: hellrotes wohlerhaltenes Allianzsiegel in Weißblechkapsel an schwarz-weißer Seidenkordel
Maße: 23,5 x 31 cm
Sprache
Deutsch
Orte
Altsignatur
1697 Juni 3, Cölln an der Spree
Verwahrende Institution
SB-MLL A.1697-06-03 – Bestätigung eines Ehevertrages zwischen Adam Georg von Schlieben und Charlotte von Flemming