Ehevertrag zwischen Bertram von Lützenrath zu Rath und Anna Maria von Rottkirchen
Signatur
SB-MLL A.1621-02-16
Datierung
16.02.1621
Umfang
1 Pergamenturkunde
Beschreibung
Ehevertrag. Bertram von Lützenrath zu Rath, Sohn des Johann Franz (Johan Frantz) von Lützenrath zu Cleff, früherer Brandenburger, Pfalz-Neuburger, Jülichscher und Bergischer Rat, und der Margarete (Margrethen), geborene von Meüchen, einerseits und Anna Maria (Annen Marien) von Rottkirchen, Tochter des Jakob (Jacob) von Rottkirchen zur Isenburgh, und der Maria von Hetzing, andererseits haben geheiratet. Die Braut erhält nach Kirchgang und ehelichem Beilager 4.000 Goldgulden nebst standesgemäßer Kleidung und Schmuck und nach dem Tod der Eltern deren Nachlass und was sie anderweitig erbt. Der Ehemann erhält dereinst den Nachlass seiner Eltern und was er anderweitig erbt. Die genannten 4.000 Goldgulden sind aus dem Hof der Braut in Kempen zu zahlen und werden zu fünf Prozent jährlich verzinst, was der Bruder hiermit zusagt. Der überlebende Ehegatte erhält die lebenslange Nutzung der Güter des verstorbenen Ehegatten. Wenn Kinder vorhanden sind, ist ein Inventar aller Güter, außer dem Hausrat, zu erstellen und den Kindern ist unabhängig davon, ob sie einem geistlichen oder weltlichen Stand angehören, je nach Altersfortschritt von dem Nachlass des verstorbenen Elternteils auszukehren. Stirbt ein Kind ohne Nachkommen, erben dessen Geschwister. Sind diese alle vorverstorben, sollen die Güter dahin zurückfallen, wo sie herrühren. Bei Kindern aus mehreren Ehen ist das eingebrachte väterliche oder mütterliche Gut nach Köpfen zu teilen, das in der Ehe erworbene Gut allerdings nur unter die Kinder aus der jeweiligen Ehe. Eigenhändige Unterzeichnung durch beide künftigen Eheleute. Der Ehemann hat gesiegelt. Zur Bestätigung haben ferner Kaspar (Caspar) von Zwiuell, fürstlich bayerischer Jägermeister und Amtmann zu Siegburg (Sigburg), Johann Degenhard (Johann Degenhart) von Hall zu Vpheuen, Johann (Johan) Wilhelm von Lützenraht zum Klyff, Johann Franz (Johan Frantz) vom Lülzenrath zum Klyff gesiegelt. Von Seiten der Anna Maria von Rottkirchen haben außer ihrem Vater, Johann (Johan) Hardenrath, zur Zeit Bürgermeister, Konstantin (Constantin) von Lyskirchen, ehemaliger Bürgermeister, Eduard (Eduart) Süderman, Propst, Reinhard (Reinhardt) von Metternich zur Scherffen, Amtmann zu Mysenler, Johann Jakob (Johan Jacob) von Kintzweiler zum Hanen und Drost zu Kerpen und Konstantin (Constantin) von Rottkirchen zu Merkhen.
Physische Eigenschaften
Material: Pergament
Siegel: 4 (von ursprünglich 11) dunkelbraune S mit Gegensiegeln
Maße: 54 x 43 cm
Sprache
Deutsch
Orte
Altsignatur
1621 Februar 16, Köln (Cöln)
SB-MLL A.1621-02-16 – Ehevertrag zwischen Bertram von Lützenrath zu Rath und Anna Maria von Rottkirchen