Kaspar Ludwig und Otto von Qualen errichten für ihre verstorbene Mutter Maria Friderica ein Stipendium für die Universität Kiel
Signatur
SB-MLL E10.1722-01-26
Datierung
26.01.1722
Umfang
1 Urkunde
Beschreibung
1 Doppelblatt und 1 vorgeheftetes Blatt, Zeitgenössische Abschrift. Maria Friderica, geborene Reichsfreifrau Wetzlarin von Marsilien, Witwe des Otto von Qualen, Geheimer Rat und Hofmarschall des Bischofs von Lübeck, Domherr des Stifts Schleswig, Erbherr auf Siggen und Windeby (Windebüe), hat in ihrem Leben verschiedentlich erklärt, dass sie ein Stipendium für Universität Kiel errichten wolle und dieser hierzu ein Kapital von 1.000 Reichstalern stiften wolle. Nach ihrem Tod 1719 haben ihre beiden Söhne, Kaspar Ludwig (Jasper Ludewig) von Qualen, Erbherr auf Bienenbeck, und Otto von Qualen, betrauter Kammerherr des regierenden Herzogs von Schleswig-Holstein[-Gottorf] (Schleßwig Hollstein) und Erbherr auf Windeby, aus kindlicher Pflicht, Ehrerbietung und Liebe gegenüber ihrer Mutter, zur Ehre Gottes und zur Förderung nützlicher Künste und Wissenschaften sich freiwillig entschlossen, den Willen ihrer Mutter zu verwirklichen. 1. Die Gebrüder von Qualen haben ein Kapital von 1.000 Reichstalern, das bisher im Gut Bienenbeck angelegt ist, durch eine landesübliche Obstagial-Obligation der Kieler Universität überschrieben. Die vom Eigentümer des Adelsgutes Bienenbeck ausgestellte Obligation ist der Universität zur Verwahrung in ihrem Archiv übergeben worden. 2. Die Zinserträge des Kapitals sollen jährlich in Kiel, oder andernorts an den verordneten Pro-Rektor (Magnificum Academiae Pro Rectorem) und dessen Amtsvorgänger (Antecessorem) in deren Büro gegen beider Quittung ausgezahlt werden. Damit soll im Jahr 1722 begonnen werden. 3. Von diesen Zinsen soll der Pro-Rektor und dessen Amtsvorgänger jährlich ein Sechstel erhalten, die anderen Fünf Sechtel soll jedes Jahr ein Student, der einen gottesfürchtigen und ehrbahren Lebenswandel führt, fleissig studiert, der zur Hoffnung Anlass gibt, dass er künftig etwas Rechtschaffenes leisten wird, der sich an der Universität Kiel befindet und der von den Gebrüdern von Qualen alternierend ausgewählt wird. Der Pro-Rektor und dessen Vorgänger haben zu beaufsichtigen, dass der Student seine fünf Sechstel zur Fortsetzung seines Studiums und nicht für Üppigkait und zu seinem Verderben verwendet. 4. Die Gebrüder von Qualen reservieren für sich das Jus Conferendi hoc Stipendium auf ewig. Keiner, der nicht von ihren oder ihren Erben und Nachfolgern ernannt ist, soll das Stipendium erhalten. 5. Der ausgewählte Student soll einen schriftlichen Revers anfertigen, dass er nicht nur stiftungsgemäß das Stipendium zur Fortsetzung seines Studiums verwenden und ein tugendhaftes Leben führen wird, sondern auch, wenn er etwas Rechtschaffenes gelernt hat, der Familie von Qualen mit seinem Wissen, sooft es begehrt wird, möglichst dienen wird. Der Stipendiat soll zu Mariae Himmelfahrt, also August 15, eine Oration in lateinischer oder deutscher Sprache über eine nützliche Materie öffentlich im Auditorium halten. Darin soll der Stifterin rühmlich gedacht werden und ein pium votum für die Familie von Qualen angefügt werden. Zu der Rede wird der Professor der Redekunst (Eloquentia) jedes Mal ein Invitations-Patent fertigen, auf seine Kosten drucken lassen und einige Exemplare davon an die Herren Collatores schicken. 6. Würde der Stipendiat sich nicht wie vorbeschrieben verhalten, sondern sich auf die faule Seite legen, der Schwelgerey und dem gesöff ergeben, unnütze händel anfangen, sich zu Tumultuanten und liederlichen burschen gesellen und seine Rede ohne wichtigen Grund nicht halten, hat er sich ipso facto der Wohltat für unwürdig erwiesen und sie verloren. Stattdessen soll ein anderer Student bedacht werden. 7. Damit die Stiftung vielen nützen kann, soll kein Student mehr als einmal und für ein Jahr das Stipendium erhalten. Wenn sich ein Student besonders durch Disputieren, Geschicklichkeit und Gelehrsamkeit auffällt, kann er den Collaroribus noch einmal präsentiert werden, aber diesen und ihren Nachfahren bleibt die freie Wahl. 8. Wenn sich später ergeben sollte, dass das Stipendium nicht mehr stiftungsgemäß verwendet würde, sind die Herren von Qualen, ihre Erben und Nachkommen an ihre Stiftung nicht mehr gebunden, sondern befugt, das Legat aufzuheben und die 1.000 Reichstaler Kapital samt den Zinsen zu anderen frommen Zwecken zu verwenden. Von diesem Stiftungsbrief sind drei Ausfertigungen hergestellt worden, davon zwei mit dem akademischen Siegel den Gebrüdern von Qualen, das dritte mit ihren Unterschriften und den adeligen Siegeln ist der Akademie in Kiel zugestellt worden.
Physische Eigenschaften
Material: Papier
Maße: 20 x 31 cm
Sprache
Deutsch
Orte
Altsignatur
1722 Januar 26, Kiel
SB-MLL E10.1722-01-26 – Kaspar Ludwig und Otto von Qualen errichten für ihre verstorbene Mutter Maria Friderica ein Stipendium für die Universität Kiel