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König Ludwig beurkundet, dass ein freier Mann mit Namen Joperht mit Consens des Königs und des Bischofs Tuto seine freieigenen Güter bei Strupingun und Simpliccha dem h. Mauritius bzw. dem Kloster Altaha übergeben und sich und seiner Ehefrau Vastrada den Ort Otilinga zur lebenslänglichen Nutznießung
Abschrift, 19. Jh.
Konrad, Bischof von Regensburg, Gotfrid prepositus, Chuno decanus behaupten, dass ein ernannter Besitzer der Kirche von Pfrime [Pfreimd] von dem plebanus der Kirche von Persen [Nabburg] investiert werden müsse. Heilwige [Landgräfin von Leuchtenberg] stellt dies in Abdrede und sucht die obige Behauptung durch den Einwand
Kaiser Friedrich II. erlässt folgende Bestimmungen: 1. Alle gegen kirchliche Personen und kirchliche Freiheiten gegebenen Statuta sollen nach zwei Monaten vom Tage des Edikts an nichtig sein. 2. Niemand soll von Kirchen oder geistlichen Personen Abgaben erheben, tut es doch jemand, so soll er um
Chunrad, Bischof von Regensburg, vermacht den Kanonikern seines Bischofssitzes 6 Weinberge und mehrere Äcker mit der Bestimmung, dass der auf diesen Grundstücken gebaute Wein, zum Andenken an den Stifter "Bischofswein" genannt werde. Außerdem vertauscht er die Pfarrei Bechilaren [Pöchlarn?] mit der Pfarrei Althaim [Altheim?] und
Alrammus de Halse vermacht dem Marienkloster Obermünster zu Regensburg zur Sühne für zugefügten Schaden aus seinen Gütern zu Hutenkoven durch die Hand des Herren Heinrich von Paungarten den gesetzlichen Ertrag von 5 pfd Regensburger Münze jährlich und nimmt die Schenkung aus der Hand der Äbtissin
Eberhard, Propst, Chunradus Decan und das ganze Domkapitel zu Regensburg setzen, Kraft der Autorität des Bischofs Siegfried, 2 Vicare zum Dienst in der Hauptkirche, vorzüglich für die Verrichtung des Gottesdienstes zu Ehren des Hl. Petrus ein und gewähren ihnen, vorbehaltlich der Zustimmung des Papstes Einkünfte
2 Exemplare. E. Propst, H. Decan und das ganze Capitel der großen Kirche zu Regensburg erlassen eine Bestimmung nach welcher die beiden Privilegien, dass nur "nobiles" oder "vir litterati vel in divinis sufficienter exercitati officiis" in die Genossenschaft aufgenommen werden und nur die in derselben
Papst Alexander IV. fordert Abt und Prior von Cladrup und den Vorstand der Kirche von Gutescowe in der Diözese Prag auf, die Klagesache des Bischofs von Regensburg gegen Ritter Friedrich von Eutingen wegen eigenmächtiger Zurückhaltung der ihm anvertrauten Gegenstände genau untersuchen und durch Spruch eines
Ludwig, Pfalzgraue ze Rein Hertzog in Pairen beurkundet, dass er den Bischof Leo von Rengspurg mit seinem lieben und getreuen Herrn Friedrich von Raidenbuch zu Raidenbuch Ritter des Bistums zu Rengspurg Erbschenken in der Art geführt habe, dass der Bischof und alle seine Nachkommen dem