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Margret Hans IV. Imhoffs E. errichtet unter lebenslänglichem Änderungsvorbehalt ihr Testament: Sie vermacht ihrem "lieben man" ihren hohen vergoldeten Becher mit der vorgoldetetn "überdexk" und ihren " Mahel rinck", den er ihr gegeben hat, ihrem Sohn Peter I. 350 fl von ihrem Geld, das sie
Ritter Sigmund vom Eglofstein, Schultheiß, und die Schöffen der Stadt Nurmberg, geben Hanns Imhof anstatt und von wegen seiner Tochter Jungfrau Magdalena über das eidliche Zeugnis der Herren Berchtold Tucher und Wilhelm Haller Gerichtsbrief über die Heiratsabrede zwischen der gen. Jungfrau und Ulrich Haller, des
Ritter Sigmundt vom Egloffstein, Schultheiß, und die Schöffen der Stadt Nurmberg, geben Hanns Imhoffe, B zu Nurmberg, Gerichtsbrief über den im Gerichtsbuch nachgewiesenen Erbvertrag zwischen ihm und seiner Tochter Magdalena aus 1. Ehe mit der † Margreth Neydung: Für mütterliches und väterliches Erbgut hat ihr
Magdalena, Ulrich Hallers E., Bin zu Nuremberg, beurkundet, daß ihr ihr Vater Hanns Imhof zu ihrem E. Ulrich Haller 800 fl rh Heiratsgut gegeben hat, dieser dagegen 1000 fl rh, unter der Bedingung, daß jeder von ihnen über das, was er darüber hinaus noch erwirbt
Hanns Imhofe d. Ä., B zu Nurmberg, errichtet sein Testament: Man soll ihm mit eigenem Leichtuch und Wachs in der Erde zu St. Sebald in seines Vaters Grab bestatten und ihn "begeen", wie es ehrbarer Leute Gewohnheit ist, und an diesem Tag, wie am 37