| | | | Urkunden 1300-1349
Bischofsammelindulgenz (16 Aussteller) für die Martinskirche in Halberstadt
Signatur
SB-URO Perg 1334-11-10
Datierung
10.11.1334
Umfang
1 Urkunde
Bestand
Beschreibung
Sechzehn in Avignon anwesende Bischöfe erteilen allen denen, welche an den näher bezeichneten Festtagen die St. Martinskirche in Halberstadt besuchen, einen Ablass von 40 Tagen.
Die Bischöfe Gorzias von Belluno-Feltre (Feltrensis et Beluensis), Johannes von Terralba (Terrealbensis), Alamannus von Soana (Suanensis), Jordanus von Bobbio (Bobiensis), Angelus von Grosseto (Grossitani), Thomas von Dulcigno (Dulcinensis), Andreas von Coron (Coronensis), Guillelmus von Täbris (Taurisiensis), Bernardus von Dschordschan (Diagorganensis), Nikolaus von Karpathos (Scarpatensis), Galganus von Aleria (Aleriensis), Philipp von Salona (Salonensis), Arnaldus von Segni (Signini), Thomas von Knin (Tiniensis), Petrus von Monte Marano (Montismarani) und Bonifatius von Krbava (Corbaviensis) erteilen all jenen einen Ablass von 40 Tagen (misericorditer in Domino relaxamus), die die Kirche des heiligen Bischofs Martin in Halberstadt (ecclesia sancti Martini episcopi et confessoris civitatis Halberstadensis) an bestimmten Festtagen und – soweit gegeben – in der jeweiligen Oktav besuchen, und zwar an allen Marienfeiertagen, an den Feiertagen aller Heiligen, denen ein Altar in dieser Kirche geweiht ist, am Kirchweihtag, zu Weihnachten, zu den Festen der Beschneidung und der Erscheinung des Herrn, am Karfreitag, zu Ostern, Christi Himmelfahrt, Pfingsten, am Dreifaltigkeitstag, zu Fronleichnam, am Kreuzauffindungstag, am Kreuzerhöhungstag, an den Feiertagen des heiligen Johannes des Täufers, am Peter- und Paulstag, zu allen Apostel- und Evangelistenfesten, an den Feiertagen des heiligen Stephan, des heiligen Laurenz, des heiligen Vinzenz, des heiligen Martin, des heiligen Nikolaus, des heiligen Gregor, des heiligen Augustinus, des heiligen Ambrosius, des heiligen Hieronymus, der heiligen Maria Magdalena, der heiligen Katharina, der heiligen Margarete, der heiligen Cäcilie, der heiligen Lucia, der heiligen Agathe, der heiligen Agnes, der 11 000 Jungfrauen, zu Allerheiligen, zu Allerseelen, an allen Sonntagen sowie an an allen Samstagen. Weiters wird all jenen Ablass gewährt, die en Priester beim Versehgang begleiten, die beim Abendläuten mit gebeugten Knien drei Ave-Maria beten, die für den Bau, die Beleuchtung und die sonstige Ausstattung der Kirche aufkommen, die der Kirche entweder testamentarisch oder auf anderen Wegen Gold-, Silber- oder Kleidungsspenden zukommen lassen, die beim Umgang am Friedhof der Kirche für die Seelen der dort liegenden und aller anderen Verstorbenen beten sowie denen, die ihre Grabstätte auf diesem Friedhof wählen.
Siegler: Aussteller
Datierung: »Datum Avinioni X. die mensis novembris anno domini M° CCC° XXX° IIII et pontificatus domini Johannis papae XXII«
Aus dem Begleitband zur Ausstellung »Bilderpracht und Seelenheil« [Urkundenbeschreibung von Gabriele Bartz & Markus Gneiß]:
»Bischof Gorzias von Belluno-Feltre und fünfzehn weitere Bischöfe erteilen auf Bitten eines nicht namentlich genannten Petenten all jenen einen Ablass von 40 Tagen, die reumütig und nach Ablegung der Beichte die Kirche des heiligen Bischofs Martin in Halberstadt an bestimmten Festtagen besuchen oder andere Ablassbedingungen erfüllen.
[Zweizeiliger Nachtrag, ohne Ort und Datum:] Bischof Albrecht von Halberstadt bestätigt die vorliegende Indulgenz und fügt weitere 40 Tage Ablass hinzu.
Für St. Martin in Halberstadt ist bereits am 20. September 1285 in Rom eine Indulgenz ausgestellt worden (Nr. A 1). Der Unterschied zwischen beiden Urkunden ist frappant, wobei die ältere als untypisch für die Produktion von Sammelablässen in Rom angesehen werden kann. Der Text der Urkunde ist im Vergleich zum römischen Stück deutlich umfangreicher. Während die ältere Indulgenz die Zahl der Ablassbedingungen auf eine einzige reduziert, kann in der vorliegenden Urkunde fast die gesamte Fülle des Standardrepertoires der Avignoner Sammelablässe beobachtet werden. Auch inhaltlich könnte der Unterschied zwischen den beiden Urkunden von 1285 und 1334 nicht größer sein. Während die ältere Indulgenz für St. Martin mit lediglich einer einzigen Ablassbedingung und ohne die Nennung konkreter Tage auskommt, an denen der Ablass gewonnen werden kann, lässt sich der Ablassbrief von 1334 in den Standard der Avignoner Indulgenzen einordnen.
Nicht nur die U-Initiale, sondern auch der Seitenrand wurde für Malerei genutzt, sodass ein dreiseitiger Rahmen um das Textfeld entstand. In der Initiale befindet sich die stehende, gekrönte Maria mit dem Christuskind, im linken Buchstabenschaft die hl. Katharina mit dem Rad, auf dem sie schließlich ihr Martyrium erlitt, und im rechten ein kniender Kleriker mit einem Schriftband in Händen (Mater Dei memento mei – Mutter Gottes erinnere dich meiner). Um die römische Urkunde hatte der Kirchenrektor gebeten, vielleicht war das auch für diese Urkunde der Fall, doch hat der Petent sich im Text nicht erwähnen lassen.
Unterhalb der Initiale sieht man einen stehenden heiligen Bischof, oberhalb des Textes in Halbfiguren Christus mit Segens gestus, gerahmt von Petrus und Paulus, rechts im Seitenrand schließlich unter einem Spitzbogen Johannes den Täufer mit der Lamm Gottes-Scheibe in Händen. Ein Blick auf die drei Jahre später entstandene Urkunde für St. Sebald (Nr. C 3) zeigt, wie stark Bild- und Layoutvorlagen das Schaffen der Avignoner Ablass-Werkstatt prägten. Lediglich die Heiligen in den Schäften, die Position des Petenten und die Farbgebung sind unterschiedlich.
Der hier vertretene Rahmentyp stellt die aufwändigste Dekorationsoption dar, die die Avignoner Werkstatt für Sammelablässe im Angebot hatte.«
Die Bischöfe Gorzias von Belluno-Feltre (Feltrensis et Beluensis), Johannes von Terralba (Terrealbensis), Alamannus von Soana (Suanensis), Jordanus von Bobbio (Bobiensis), Angelus von Grosseto (Grossitani), Thomas von Dulcigno (Dulcinensis), Andreas von Coron (Coronensis), Guillelmus von Täbris (Taurisiensis), Bernardus von Dschordschan (Diagorganensis), Nikolaus von Karpathos (Scarpatensis), Galganus von Aleria (Aleriensis), Philipp von Salona (Salonensis), Arnaldus von Segni (Signini), Thomas von Knin (Tiniensis), Petrus von Monte Marano (Montismarani) und Bonifatius von Krbava (Corbaviensis) erteilen all jenen einen Ablass von 40 Tagen (misericorditer in Domino relaxamus), die die Kirche des heiligen Bischofs Martin in Halberstadt (ecclesia sancti Martini episcopi et confessoris civitatis Halberstadensis) an bestimmten Festtagen und – soweit gegeben – in der jeweiligen Oktav besuchen, und zwar an allen Marienfeiertagen, an den Feiertagen aller Heiligen, denen ein Altar in dieser Kirche geweiht ist, am Kirchweihtag, zu Weihnachten, zu den Festen der Beschneidung und der Erscheinung des Herrn, am Karfreitag, zu Ostern, Christi Himmelfahrt, Pfingsten, am Dreifaltigkeitstag, zu Fronleichnam, am Kreuzauffindungstag, am Kreuzerhöhungstag, an den Feiertagen des heiligen Johannes des Täufers, am Peter- und Paulstag, zu allen Apostel- und Evangelistenfesten, an den Feiertagen des heiligen Stephan, des heiligen Laurenz, des heiligen Vinzenz, des heiligen Martin, des heiligen Nikolaus, des heiligen Gregor, des heiligen Augustinus, des heiligen Ambrosius, des heiligen Hieronymus, der heiligen Maria Magdalena, der heiligen Katharina, der heiligen Margarete, der heiligen Cäcilie, der heiligen Lucia, der heiligen Agathe, der heiligen Agnes, der 11 000 Jungfrauen, zu Allerheiligen, zu Allerseelen, an allen Sonntagen sowie an an allen Samstagen. Weiters wird all jenen Ablass gewährt, die en Priester beim Versehgang begleiten, die beim Abendläuten mit gebeugten Knien drei Ave-Maria beten, die für den Bau, die Beleuchtung und die sonstige Ausstattung der Kirche aufkommen, die der Kirche entweder testamentarisch oder auf anderen Wegen Gold-, Silber- oder Kleidungsspenden zukommen lassen, die beim Umgang am Friedhof der Kirche für die Seelen der dort liegenden und aller anderen Verstorbenen beten sowie denen, die ihre Grabstätte auf diesem Friedhof wählen.
Siegler: Aussteller
Datierung: »Datum Avinioni X. die mensis novembris anno domini M° CCC° XXX° IIII et pontificatus domini Johannis papae XXII«
Aus dem Begleitband zur Ausstellung »Bilderpracht und Seelenheil« [Urkundenbeschreibung von Gabriele Bartz & Markus Gneiß]:
»Bischof Gorzias von Belluno-Feltre und fünfzehn weitere Bischöfe erteilen auf Bitten eines nicht namentlich genannten Petenten all jenen einen Ablass von 40 Tagen, die reumütig und nach Ablegung der Beichte die Kirche des heiligen Bischofs Martin in Halberstadt an bestimmten Festtagen besuchen oder andere Ablassbedingungen erfüllen.
[Zweizeiliger Nachtrag, ohne Ort und Datum:] Bischof Albrecht von Halberstadt bestätigt die vorliegende Indulgenz und fügt weitere 40 Tage Ablass hinzu.
Für St. Martin in Halberstadt ist bereits am 20. September 1285 in Rom eine Indulgenz ausgestellt worden (Nr. A 1). Der Unterschied zwischen beiden Urkunden ist frappant, wobei die ältere als untypisch für die Produktion von Sammelablässen in Rom angesehen werden kann. Der Text der Urkunde ist im Vergleich zum römischen Stück deutlich umfangreicher. Während die ältere Indulgenz die Zahl der Ablassbedingungen auf eine einzige reduziert, kann in der vorliegenden Urkunde fast die gesamte Fülle des Standardrepertoires der Avignoner Sammelablässe beobachtet werden. Auch inhaltlich könnte der Unterschied zwischen den beiden Urkunden von 1285 und 1334 nicht größer sein. Während die ältere Indulgenz für St. Martin mit lediglich einer einzigen Ablassbedingung und ohne die Nennung konkreter Tage auskommt, an denen der Ablass gewonnen werden kann, lässt sich der Ablassbrief von 1334 in den Standard der Avignoner Indulgenzen einordnen.
Nicht nur die U-Initiale, sondern auch der Seitenrand wurde für Malerei genutzt, sodass ein dreiseitiger Rahmen um das Textfeld entstand. In der Initiale befindet sich die stehende, gekrönte Maria mit dem Christuskind, im linken Buchstabenschaft die hl. Katharina mit dem Rad, auf dem sie schließlich ihr Martyrium erlitt, und im rechten ein kniender Kleriker mit einem Schriftband in Händen (Mater Dei memento mei – Mutter Gottes erinnere dich meiner). Um die römische Urkunde hatte der Kirchenrektor gebeten, vielleicht war das auch für diese Urkunde der Fall, doch hat der Petent sich im Text nicht erwähnen lassen.
Unterhalb der Initiale sieht man einen stehenden heiligen Bischof, oberhalb des Textes in Halbfiguren Christus mit Segens gestus, gerahmt von Petrus und Paulus, rechts im Seitenrand schließlich unter einem Spitzbogen Johannes den Täufer mit der Lamm Gottes-Scheibe in Händen. Ein Blick auf die drei Jahre später entstandene Urkunde für St. Sebald (Nr. C 3) zeigt, wie stark Bild- und Layoutvorlagen das Schaffen der Avignoner Ablass-Werkstatt prägten. Lediglich die Heiligen in den Schäften, die Position des Petenten und die Farbgebung sind unterschiedlich.
Der hier vertretene Rahmentyp stellt die aufwändigste Dekorationsoption dar, die die Avignoner Werkstatt für Sammelablässe im Angebot hatte.«
Bemerkungen (öffentlich)
Mit Randmalereien
Quelle Regest: FWF Projekt P 26706-G21 "Illuminierte Urkunden" (Markus Gneiss)
Physische Eigenschaften
Siegel: fehlen
Material / Technik: Pergament
Personen
Orte
Thema
Altsignatur
Pergamenturkunden, Or. Perg. 1334 November 10
Verwahrende Institution
| | | | Urkunden 1300-1349
SB-URO Perg 1334-11-10 – Bischofsammelindulgenz (16 Aussteller) für die Martinskirche in Halberstadt