| | | | Urkunden 1300-1349
Ablaß von 40 Tagen für die Stephanskirche zu Herlazhofen in der Diözese Konstanz
Signatur
SB-URO Perg 1343-05-06
Datierung
06.05.1343
Umfang
1 Pergamenturkunde
Bestand
Beschreibung
Mehrere in Avignon versammelte Bischöfe erteilen allen denen, welche die Stephanskirche zu Herlantzhoven in der Diözese Konstanz an gewissen Tagen besuchen und gewisse Gebete verrichten einen Ablass von 40 Tagen. Siegler: Aussteller. Mit Handzeichnungen.
Aus dem Begleitband zur Ausstellung »Bilderpracht und Seelenheil« [Beschreibung von Gabriele Bartz, Markus Gneiß & Martin Roland]:
»Erzbischof Nerses von Manasgerd und elf weitere Bischöfe erteilen auf Bitten Konrads [II.], genannt Cuffar, Abt von Irsee, all jenen einen Ablass von 40 Tagen, die reumütig und nach Ablegung der Beichte die dem hl. Stephanus geweihte Pfarrkirche in Herlazhofen in der Diözese Konstanz an bestimmten Festtagen besuchen oder andere Ablassbedingungen erfüllen, unter anderem für den Petenten, seine Eltern Heinrich und Adelheid, die in Herlazhofen bestattet sind, und seine Familie zu beten.
Der Ablassbrief für Herlazhofen (Baden-Württemberg, Stadtteil der Kreisstadt Leutkirch im Allgäu) wurde von Konrad II., Abt von Irsee, genannt Cuffar, in Avignon erbeten. Konrad stammte aus einer in Herlazhofen ansässigen Familie. Im Jahr 1319 wurde er Abt des nicht weit vom Stammsitz seiner Familie entfernt liegenden Benediktinerklosters Irsee. Bemerkenswert ist der Umstand, dass die standardmäßige Ablassbedingung des Gebets für den Petenten und seine Eltern sowie Vorfahren um die – in den Avignoner Indulgenzen* sonst kaum übliche – namentliche Nennung der Eltern ergänzt wurde. Dies hatte wohl mit dem Umstand zu tun, dass Konrads Eltern Heinrich und Adelheid in der Pfarrkirche von Herlazhofen bestattet worden sind. Ansonsten gestalten sich weder Formular noch Diktat ausnehmend spektakulär.
Die Ablassurkunde hat Avignon ohne gemalte Dekoration verlassen (vgl. Nr. B 3), und auch die Schrift der ersten Zeile fehlte. Sie wurde erst am Empfängerort eingefügt. Deren Schreiber hat sich nicht darauf eingelassen, die gesamte erste Zeile mit Buchstaben zu füllen, und beachtete die Linierung nicht. Mit dem Anfangs-U drang er in das für die Ergänzung der Initiale freigelassene Feld ein. Hier eine Miniatur unterzubringen, ist bei Bischofsammelablässen äußerst selten, ebenso das Bild selbst. Unter einer Reihe von drei Spitzbögen stehen drei Heilige: links wohl der Patron der Kirche, der hl. Stephanus, in der Mitte ein segnender Bischof und rechts die hl. Katharina. Um welchen Bischofsheiligen es sich handelt, ist nicht klar. In Frage kommen der hl. Martin oder der hl. Nikolaus; beide werden im Formular erwähnt. Die Komposition der lavierten Federzeichnung ist so angelegt, dass die seitlichen Figuren zu der in der Mitte blicken, die wiederum frontal zum Betrachter schaut.
Es ist wenig wahrscheinlich, dass die Miniatur in Herlazhofen ausgeführt wurde. Angesichts der wenigen erhaltenen (Buch-)Malereien dieser Zeit aus der Region ist die Miniatur ein wichtiges Zeugnis der Kunstproduktion nördlich des Bodensees. Die Urkunde entspricht stilistisch in vielen Details einer berühmten, bisher weitgehend vereinzelt dastehenden Heilsspiegelhandschrift, die in den (späteren) 1330er Jahren im benachbarten Prämonstratenserstift Weißenau in Schwaben entstand und die heute zu den Zimelien der Bibliothek des oberösterreichischen Benediktinerstifts Kremsmünster gehört (Cod. 243). Der als Vergleich abgebildete Ausschnitt zeigt mit der Feder gezeichnete, ‚liebliche‘ Figuren mit ornamental gelockten Haaren, mandelförmigen Augen, deren Pupillen den oberen Lidstrich berühren, und Gewändern, die einen Faltenstau um die Füße ausbilden.«
Aus dem Begleitband zur Ausstellung »Bilderpracht und Seelenheil« [Beschreibung von Gabriele Bartz, Markus Gneiß & Martin Roland]:
»Erzbischof Nerses von Manasgerd und elf weitere Bischöfe erteilen auf Bitten Konrads [II.], genannt Cuffar, Abt von Irsee, all jenen einen Ablass von 40 Tagen, die reumütig und nach Ablegung der Beichte die dem hl. Stephanus geweihte Pfarrkirche in Herlazhofen in der Diözese Konstanz an bestimmten Festtagen besuchen oder andere Ablassbedingungen erfüllen, unter anderem für den Petenten, seine Eltern Heinrich und Adelheid, die in Herlazhofen bestattet sind, und seine Familie zu beten.
Der Ablassbrief für Herlazhofen (Baden-Württemberg, Stadtteil der Kreisstadt Leutkirch im Allgäu) wurde von Konrad II., Abt von Irsee, genannt Cuffar, in Avignon erbeten. Konrad stammte aus einer in Herlazhofen ansässigen Familie. Im Jahr 1319 wurde er Abt des nicht weit vom Stammsitz seiner Familie entfernt liegenden Benediktinerklosters Irsee. Bemerkenswert ist der Umstand, dass die standardmäßige Ablassbedingung des Gebets für den Petenten und seine Eltern sowie Vorfahren um die – in den Avignoner Indulgenzen* sonst kaum übliche – namentliche Nennung der Eltern ergänzt wurde. Dies hatte wohl mit dem Umstand zu tun, dass Konrads Eltern Heinrich und Adelheid in der Pfarrkirche von Herlazhofen bestattet worden sind. Ansonsten gestalten sich weder Formular noch Diktat ausnehmend spektakulär.
Die Ablassurkunde hat Avignon ohne gemalte Dekoration verlassen (vgl. Nr. B 3), und auch die Schrift der ersten Zeile fehlte. Sie wurde erst am Empfängerort eingefügt. Deren Schreiber hat sich nicht darauf eingelassen, die gesamte erste Zeile mit Buchstaben zu füllen, und beachtete die Linierung nicht. Mit dem Anfangs-U drang er in das für die Ergänzung der Initiale freigelassene Feld ein. Hier eine Miniatur unterzubringen, ist bei Bischofsammelablässen äußerst selten, ebenso das Bild selbst. Unter einer Reihe von drei Spitzbögen stehen drei Heilige: links wohl der Patron der Kirche, der hl. Stephanus, in der Mitte ein segnender Bischof und rechts die hl. Katharina. Um welchen Bischofsheiligen es sich handelt, ist nicht klar. In Frage kommen der hl. Martin oder der hl. Nikolaus; beide werden im Formular erwähnt. Die Komposition der lavierten Federzeichnung ist so angelegt, dass die seitlichen Figuren zu der in der Mitte blicken, die wiederum frontal zum Betrachter schaut.
Es ist wenig wahrscheinlich, dass die Miniatur in Herlazhofen ausgeführt wurde. Angesichts der wenigen erhaltenen (Buch-)Malereien dieser Zeit aus der Region ist die Miniatur ein wichtiges Zeugnis der Kunstproduktion nördlich des Bodensees. Die Urkunde entspricht stilistisch in vielen Details einer berühmten, bisher weitgehend vereinzelt dastehenden Heilsspiegelhandschrift, die in den (späteren) 1330er Jahren im benachbarten Prämonstratenserstift Weißenau in Schwaben entstand und die heute zu den Zimelien der Bibliothek des oberösterreichischen Benediktinerstifts Kremsmünster gehört (Cod. 243). Der als Vergleich abgebildete Ausschnitt zeigt mit der Feder gezeichnete, ‚liebliche‘ Figuren mit ornamental gelockten Haaren, mandelförmigen Augen, deren Pupillen den oberen Lidstrich berühren, und Gewändern, die einen Faltenstau um die Füße ausbilden.«
Physische Eigenschaften
Siegel: fehlen
Material / Technik: Pergament
Orte
Thema
Altsignatur
Pergamenturkunden, Or. Perg. 1343 Mai 6
Verwahrende Institution
| | | | Urkunden 1300-1349
SB-URO Perg 1343-05-06 – Ablaß von 40 Tagen für die Stephanskirche zu Herlazhofen in der Diözese Konstanz