Ablaßerteilung für Halberstadt durch mehrere Bischöfe
Signatur
SB-URO Perg 1285-09-22
Datierung
22.09.1285
Umfang
1 Pergamenturkunde
Beschreibung
Johannes Erzbischof von Riga und die Bischöfe Angelus episcopus Melfictensis (Molfetta), Valdebrunus Auellonensis (Avellino?) Johannes von Ermeland (Warmiensis), Egidius von Urbino, Raymund von Marseille (marsiliensis) und Marcus von San-Marco, ertheilen auf Bitte des Sifrid rector ecclesie beati Martini zu Halberstat allen bußfertigen welche dem Priester, der von der Martinskirche aus einem Kranken den leib des Herren bringt, mit Andacht nachfolgen einen 40tägigen Ablaß vorbehaltlich der Zustimmung des Diocesanbischofs.

Datierung: »datum Rome X. Kal. Octobr. anno domini Millesimo CC.LXXX quinto, pontificatus domini Honorii pape quarti anno primo«

Aus dem Begleitband zur Ausstellung »Bilderpracht und Seelenheil« [Urkundenbeschreibung von Gabriele Bartz & Markus Gneiß]:

»Erzbischof Johannes von Riga und sechs weitere Bischöfe erteilen auf Bitten von Seifried, Rektor der Kirche des heiligen Martin in Halberstadt, all jenen einen Ablass von 40 Tagen, die reumütig und nach Ablegung der Beichte den Priester der genannten Kirche beim Versehgang begleiten, die Zustimmung des lokalen Bischofs vorausgesetzt.

[Nachtrag in der rechten unteren Spalte, 1357–1365/66:] Elekt Ludwig von Halberstadt bestätigt die obige Indulgenz und fügt weitere 40 Tage und eine Karene Ablass für diejenigen dazu, die dem Priester folgen, während er die Hostie trägt.

Der von sieben an der Römischen Kurie residierenden Bischöfen ausgestellte Ablass für St. Martin in Halberstadt ist textlich überaus kurz gehalten. Die Indulgenz bezieht sich lediglich auf eine einzige Ablassbedingung, nämlich die Begleitung des Versehgangs, bei dem der Priester Sterbenden die letzte Ölung und die Kommunion spendet. Im Vergleich zu anderen Sammelindulgenzen , die seit dem ausgehenden 13. Jahrhundert ausgestellt wurden, ist die Konzentration auf eine einzige Ablassgelegenheit sehr selten. Der nahezu ein halbes Jahrhundert später im November 1334 ausgestellte Ablassbrief für dieselbe Kirche (Nr. A 5) ist ein gutes Beispiel für das voll entwickelte, deutlich umfangreichere Formular und Diktat der kurialen Sammelindulgenzen. Die wichtigsten Feiertage im Kirchenjahr – wie Weihnachten, Ostern, Pfingsten oder die Marienfeiertage – zählen dabei ebenso zum Standardrepertoire wie bestimmte Heiligentage (Petrus und Paulus, Stephan, Maria Magdalena etc.). Auch mehrere konkrete Ablassbedingungen werden in den meisten Fällen genannt, wie beispielsweise das Gebet mit gebeugten Knien beim Hören der Abendglocken oder der Friedhofsumgang.

Nicht nur textlich ist die Urkunde ungewöhnlich knapp, im Vergleich zu zeitgleichen und späteren Exemplaren ist sie außerdem relativ klein. Trotzdem kann sie beispielhaft für diejenigen Ablässe stehen, die im 13. Jahrhundert noch in Italien ausgestellt worden sind. Die Anfangsinitiale ‚U‘ ragt über die erste Zeile hinaus, der Zeilenabstand ist groß und im Text sind einzelne Satzanfänge hervorgehoben. Man verließ sich auf die Wirkung des Formats der Urkunde, des großen Tintenbuchstabens und der Siegel mit ihren bunten Schnüren.

Der Schreiber der Urkunde ist leicht wiederzuerkennen, weil seine Kürzungsstriche wie aufgespannte Regenschirme aussehen. Auf der Rückseite des Ablassbriefes nennt sich der Schreiber auch explizit: Symon de Cornu. Von ihm sind derzeit vier weitere Urkunden aus den Jahren 1283 bis 1285 bekannt.

Rechts neben dem Urkundentext findet sich von jüngerer Hand die Bestätigung des Lokalbischofs von Halberstadt, mit der dieser weitere 40 Tage Ablass hinzufügte. Die Bestätigung ist undatiert, lässt sich aber aufgrund der Nennung des Elekten Ludwig auf die Jahre 1357 bis 1365/1366 einschränken. Auch der äußere Eindruck der Schrift passt in diese Zeit. Ludwig, ein Sohn Markgraf Friedrichs II. von Meißen (†1349), wurde schon mit 17 Jahren zum Bischof von Halberstadt ernannt, empfing aber bis 1365/66 die Bischofsweihe nicht, weswegen er in der Intitulatio des Bestätigungstextes richtigerweise als Elekt bezeichnet wird. 1366 wurde er schließlich zum Bischof von Bamberg geweiht. Dass zwischen Ausstellung der Urkunde und Bestätigung so lange Zeit verging, ist ungewöhnlich.«
Bemerkungen (öffentlich)
Die Urkunde war von den genannten sieben Bischöfen besiegelt. Bischof Ludwig von Halberstadt hängte ebenfalls sein Siegel an. Zum Zeitpunkt der ursprünglichen Verzeichnung der Urkunde war es noch vorhanden, jedoch abgelöst.
Johann, Ermland, Bischof: laut GND ist zu dieser Zeit "Fleming, Heinrich, Ermland, Bischof" im Amt
Physische Eigenschaften
Siegel: fehlen, Seidenschnüre hängen an
Material / Technik: Pergament
Sprache
Lateinisch
Organisation
Altsignatur
70
Pergamenturkunden, Or. Perg. 1285 September 22
SB-URO Perg 1285-09-22 – Ablaßerteilung für Halberstadt durch mehrere Bischöfe