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Sigismund, römischer Kaiser, nimmt auf Bitten des Dietrich Ebbracht, Kanonikers zu Aschaffenburg und kurfürstlich-mainzischen Protonotars, die Kirche St. Peter und Alexander zu Aschaffenburg in seinen besonderen kaiserlichen Schutz, bestätigt alle ihre Privilegien, Freiheiten usw. und freit Probst, Dechant, Prälaten, Kapitel, Kanoniker, Vikarien und Personen genannten...
Sigmund, römischer Kaiser, erteilt dem Hanns Vogt von Wendelstein, welcher während der Abwesenheit des Kaisers in welschen Landen das Vierteil des Gerichts zu Wendelstein, welches ein Reichslehen ist, an Hanns Haug, Bürger zu Nuremberg, um 60 fl. auf 10 Jahre versetzt hatte, wozu er durch...
Gerichtsbrief des Wygeleis vom Wolfstein, Schultheiß, und der Schöffen zu Nürnberg über den durch Elsbeth, Heinz Rumels sel. Witwe, geschehenen Verkauf eines Hauses am Fischbach an Agnes Held.
Siegler: Aussteller. Datierung: "Des sondage na sent Johans dage Baptist nativitate "
Bürgermeister und Rat der Stadt Werde (Donauwörth) bekennen, dass ihnen bei ihren Angelegenheiten, als sie von Ludwig von Bayern geledigt wurden und wieder ans Reich gekommen, der Rat und die Bürger der Stadt Nördlingen auf ihre Bitte mit 2.000 fl. rh. ausgeholfen, worüber sie denselben...
Günther, Graf und Herr zu Swarczpurg, verleiht den von Heincz Selle ihm aufgesandten Zehent zu Roßenbirkiche dem Bruder desselben, Hanß Geselle und dessen Ehefrau, welchen er ihm verkauft hat. Siegler: Aussteller. Datierung: "Ame sontage sente Stepphanus tage des heilgen merterers
Henrik Welle, Dekan und das ganze Capitel von S. Bonifacius in Halberstadt bekennen, dass die eheliche Frau Mette, Claus Cropenstedes Witwe, mit ihrer Bewilligung um ihres Seelenheils willen dem Burmeister auf dem Bredenwegh zu Halberstadt ein Viertel Landes, gelegen auf dem Felde zu Werstede, das...
Sigmund, römischer Kaiser, bestätigt und erneuert den Bürgermeistern, Schöffen, Rat und Bürgern der Stadt zu Halberstat auf deren Bitte alle Gnaden, Freiheiten, Rechte, Herkommen, gute Gewohnheiten, Briefe, Privilegien und Handfesten, die ihnen von früheren römischen Kaisern und Königen und den Bischöfen zu Halberstat verliehen worden...