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Neuere Abschrift. Bürgermeister und Rat der Stadt Kronach beurkunden, dass Georg von Heckern, Amtmann zu Waldenfels und seine Ehefrau Anna zur Aufnahme zwei armer Menschen in das neue Spital zu Kronach und zur Bekleidung von zwölf Hausfrauen je auf Vorschlag des Georg von Heckern und...
Ältere Abschriften
Neuere Abschrift.
Bürgermeister und Rat der Stadt Kronach beurkunden, dass Georg von Heihern, Amtmann zu Waldenfels, in das neue Spital zu Kronach eine neue Pfründe zu zwei früheren gestiftet habe. Siegler: Stadt Kronach. Datierung: "an dem sontag Exaudi".
Faksimile, lithografiert. Ernst des heiligen römischen Reichs Erzmarschall, Kurfürst und Albrecht, Gebrüder Herzoge zu Sachsen, Landgrafen zu Doringenn und Markgrafen zu Myssen belehnen Wilhelme und Mathes von Reyzenstein, Gebrüder an einem und Friderichen, Thomas, Jorgen, Heintzen und Cristoffell von Reyzenstein, Gebrüder am anderen Theile mit...
Graf Georg von Werdenberg beurkundet für sich und seinen Bruder Graf Wilhelm von Werdenberg und seiner Schwester Elisabeth von Rechberg geb. Gräfin von Werdenberg, dass er auf die Grafschaft und Grafschaft Vaduz mit allen Zugehörungen verzichte und allen Anspürchen deshalb an Bischof Ortlieb zu Chur...
Kaiser Friedrich entbietet [?] dem Kämmerer und Rat der Stadt Regensburg, er habe den Markgrafen Albrecht zu Brandenburg, Burggrafen zu Nürnberg, beauftragt, die gewöhnliche Judensteuer der bei ihnen und andern Orten im Reich wohnenden Juden einzunehmen. Er befehle ihnen also, dem genannten Markgrafen Albrecht in...
Kunz Walfauer von Rednitzhembach und Anna Paurin von Wendelstein verkaufen einen Schlag, genannt im Loch, gelegen zu Rednitzhembach, an das Gotteshaus zu Rednitzhembach um 15 Gulden rheinisch, quittieren das genannte Gotteshaus über den Empfang des Kaufschillings, gewähren ihm den genannten Schlag als freilauters Eigen, und...
Die Dorfgemeinde Kaltensontheim errichtet unter dem Schultheis Heimburger und mit Beizinsung der Zwölfer (Ortsschöffen) ein Dorfsweisthum (Gemeinde-Ordnung) und setzt fest, dass alljährlich vor oder nach dem St. Peterstag ein sagen: St. Petersgericht abgehalten werden solle, in welchem die Gemeinde- und streitigen Privatangelegenheiten geschlichtet und für...